das erste Mal eine Steuererklärung

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du eine ganz einfache Steuererklärung machst, brauchst Du eigentlich nur Deine Steuerinformation, die der Arbeitgeber Dir zugeschickt hat.

Die Steuererklärung kannst Du dann mit dem Elster-Programm einfach machen.

Zu den Werbungskosten habe ich bei einer anderen Antwort schon einen Kommentar geschrieben. Zu Werbungskosten zählen z.B. auch Kosten für Bewerbungen...  - Was Du sonst noch angeben kannst, erfährst Du z.B. aus Büchern. Ich habe mir vor ungefähr 20 Jahren mal einen "kleinen Konz" gekauft, in dem viele Tips und Tricks aufgezählt werden (alles legal), mit denen man Steuern sparen kann. Bei der ersten Steuererklärung ist das meiste davon noch wenig interessant, da man im ersten Jahr meistens nur einen Lohn bekommen hat, oft nicht mal das ganze Jahr über, und in dem Fall sowieso oft den größten Teil der gezahlten Steuern zurückbekommt. Aber mit Hilfe dieses Büchleins kannst Du dann schon im laufenden Jahr die Steuererklärung für's nächste vorbereiten ;-)

Das Elster Programm kann man kostenlos runterladen und ausfüllen. Da gibt es auch die Möglichkeit eine Vorberechnung zu machen.

Hallo, ich rate dir zu einem Lohnsteuer-Hilfeverein zu gehen, die holen immer etwas raus und wissen auch, was man ohne nachweise groß abschreiben kann. Zwar kostet das manchmal bisschen was (je nach Nettolohn, aber ich verdiene gut und zahle ca. 80 Euro im Jahr) die sich 100%ig lohnen! Ein Steuerberater kann sowas auch, nimmt aber meistens mehr - oder du kennst zufällig einen!

Habe bislang immer eine Summe über den 4stelligen Bereich wieder bekommen und die ersten Jahren bin ich immer fleißig alleine zum Finanzamt gelaufen, wo ich heute weiß...die sparen auch lieber jeden Cent ein und helfen dir nicht wirklich voll und ganz...

Du brauchst deine Lohnsteuerjahreskarte. Da sollte drauf stehen, was du alles verdient hast und wieviel Steuern du gezahlt hast.

Wieviel du zurück bekommst, hängt letztlich davon ab wieviel Werbungskosten du geltend machen kannst. Also aufwendungen, die du zum erhalt und zur weiterführung deines Berufs benötigst. Fahrtkosten oder etwaiige andere beruflich bedingte Aufwendungen.

Wenn du die ganzen zahlen kennst. kannst du jeden beliebigen Steuerrechner nutzen um einen ungefähren Überblick zu erlangen.

NeelhtaK 
Fragesteller
 05.05.2011, 08:47

aha, zählt dazu auch die fahrkarte für öffentliche verkehrsmittel? gab es da nicht mal son pauschalbetrag den man auf alle fälle nehmen kann, ausser man ist deutlich darüber - dann alles einzeln auflisten?

anjanni  05.05.2011, 08:51
@NeelhtaK

Die Fahrkarte für den ÖPNV zählt auch, wenn der Betrag höher ist als der Pauschalbetrag für dei einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit. Rechnen werden sich Werbungskosten aber nur, wenn Du über die Werbungskostenpauschale kommst. Wenn Du weniger als 15 (oder 20) km zur Arbeit hast (einfacher Weg), und wenn Du sonst keine Werbungskosten hast, dann lohnt sich das meistens nicht, viel Arbeit darein zu stecken...

NeelhtaK 
Fragesteller
 05.05.2011, 08:57
@anjanni

ok, danke.. jetzt nur nochmal zum verständnis für mich: den Paschaulbetrag kann ich in jedem fall abrechnen, falls meine fahrtkosten jedoch höher sind muss ich alles einzeln auflisten, richtig?

anjanni  05.05.2011, 08:58
@NeelhtaK

Genau richtig: Fahrtkosten und alle anderen Werbungskosten (z.B. auch für Bewerbungen).