Ungefähre Angaben bei Steuererklärung - gefährlich?

2 Antworten

Das Steuerrecht hat da eine ganz einfache Regelung. Was nicht nachgewiesen werden kann, kann glaubhaft gemacht werden. Was glaubthaft gemacht werden kann, wird akzeptiert so weit es glaubhaft ist.

Es ist glaubhaft, dass Du zur Arbeit gegangen bist, wenn Du Gehalt bezogen hast. Wenn Du es nicht nachweisen kannst, dann sind 230 Tage glaubhaft. Willst Du mehr Tage, musst Du es nachweisen.

Es ist glaubhaft, dass Du eine Versicherung hattest. Bei der Versicherung geht es nicht um das Jahr für das die Versicherung gilt sondern um den Zeitpunkt, wann die Versicherung bezahlt wurde. Hast Du den Zettel über die Beitragserhöhung oder den Kontoauszug der Zahlung hast Du auch einen Nachweis.

Nachweisen wann Du eingezogen bist kannst Du nie. Du kannst aber Indizien anführen, z.B. wann Du Dich angemeldet hast. Du kannst beim Stromversorger nach eine Bestätigung fragen, ab wann Du Strom angemeldet hast.

Es kann und wird von Dir erwartet, dass Du Dich notfalls um Belege und Nachweise bemühst. Wenn Du das nicht tust, gibt's halt keine Kosten oder das Finanzamt schätzt.

Arbeitstage pro Monat stehen eigentlich in jedem Kalender abzüglich Krankheits- und Urlaubstage und man hat die Tage ermittelt. Ob du nun am 1.1. eingezogen bist oder am 30.6. ist steuerlich uninteressant, es sei denn du hast Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.

,Versicherungen , die im Jahr erhöht werden hat man ja nun beide Beträge, den alten und den neuen und es ist nun wirklich nicht viel Arbeit, die Beiträge monatsmäßig zu addieren.