Darlehen, Hartz4 und Privatinsolvenz?

5 Antworten

Kommt drauf an.Der Mindestsatz muß Dir verbleiben.Ich würde einen Anwalt befragen.

1. Ja. Jeder andere auch.

2. Nein. Selbst wenn bei 1. die Antwort nein wäre. Dir kann nur nicht mehr einbehalten werden, als das Existenzminimum

Dir wurde ein Darlehen gewährt, weil du ein Darlehen beantragt hast, hierzu gibt es mit sicherheit eine Rechtsgrundlage ich weiß ja nicht wofür du es bekommen hast? Spontan würde ich sagen § 24 SGB II oder § 22 (6) Satz 3 SGB II.

Du musst es auf jeden Fall zurück zahlen, entweder war die Rückzahlungsvereinbarung bestandteil des Darlehensbescheides oder du hast sogar eine Abtretungsvereinbarung unterschrieben. Damit erklärst du, dass du damit einverstanden bist, dass die Tilgung des Darlehens durch aufrechnung deiner Leistungen nach dem SGB II erfolgt.

1. es handelt sich nicht um ein bankdarlehen, sondern um ein darlehen weil du einen anerkannten notfall hast. dazu musst du wissen, dass das jc ein darlehen geben KANN und nicht muss.

2. das einbehaltene geld kannst du nicht zurück verlangen, da du die schulden ans jc zurück  zahlen musst, die du gemacht hast. daher wird das jeden monat einbehalten. du kannst darum bitten, dass die raten verkleinert werden, mehr aber auch nicht.

Wenn du diese Privatinsolvenz verschwiegen hast, hast du dich strafbar gemacht. Außerdem wird deine Restschuldbefreiung gestrichen, wenn das bekannt wird. 

Du solltest also ganz kleine Brötchen backen und den Ball flach halten