Wie kann ich meine Forderung aus Privatdarlehen bei Privatinsolvenz des Darlehensnehmers retten?

10 Antworten

Je nach Art der Sicherung und wann und wie Du die Sicherheit erhalten hättest, müsstest Du sie eh an den Insolvenzverwalter herausgeben.

Wenn sie jetzt in Privatinsolvenz ist, dann bleibt Dir nix anderes als Deine Forderungen anzumelden und hoffen, dass Du was bekommst (was bei einer Privatinsolvenz relativ unwahrscheinlich ist; die letzte Statistik errechnet eine Befriedigungsquote von im Schnitt 3%).

Ich habe sehr viel Geld an eine Freundin verliehen, die jetzt in die Privatinsolvenz gegangen ist.

Tja, dein Geld - dein Risiko.

Sie hat mir vorher nicht mitgeteilt, dass sie schon so verschuldet ist.

Was steht denn in eurem Darlehensvertrag? Oder gibt es den auch nicht? Falls nein, vergiss die ganze Sache.

Hätte ich das gewusst, dann wäre ich nicht bereit gewesen, ihr ein Darlehen zu geben.

Solche Fragen klärt man doch aber vor der Ausreichung eines Darlehens.

Was kann ich jetzt tun?

Du kannst nur prüfen, ob sie tatsächlich Insolvenz beantragt hat. Falls ja, musst du deine Forderung dem InsV melden. Ohne Belege kannst du das aber von vorneherein vergessen.

Ich benötige zumindest irgendeine Sicherheit von ihr, dass sie mir das Geld auch zurückzahlt.

Einschätzung: Das Geld siehst du nie wieder (99%).

Alle anderen Gläubiger sind Bankinstitute, ich bin die einzige Privatperson. Leider hat sie mich dadurch ebenfalls in eine Zwangslage gebracht.

Das ist aber dann auch deine eigene Schuld. Man verleiht mmer nur das Geld, welches man selbst eben nicht braucht.

Du könntest höchstens eine Anzeige wegen Eingehungsbetruges stellen, was aber voraussetzen würde, du könntest gerichtsfest nachweisen, dass bereits zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme keine Möglichkeit und keine Absicht zur Rückzahlung seitens der Schuldnerin vorgelegen hätte. Dieser Nachweis ist aber regelmäßig kaum zu führen.

Die einzige "Sicherheit", die ich real sehe besteht darin, dass Deine Freundin einen Anspruch aus unerlaubter Handlung (Betrug) akzeptiert.

Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (z. B. Betrug) nehmen nicht an der Restschuldbefreiung teil. Das heißt konkret, dass auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erteilung der Restschuldbefreiung diese Forderung gegen den Schuldner bestehen bleibt und mit erneuten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beigetrieben werden kann.

Deine einzige Chance wäre hier eine Anzeige wegen Betrug. Wenn diese erfolgreich ist, so bleibt deine Forderung bestehen.

Du kannst die Forderung mit anmelden beim Insolvenzverwalter... mach dir aber keine hoffnung viel zu sehen. Bei Privatinsolvenzen ist es in der regel eine null nummer sofern die Person nicht gerade z.B. große Immobilienbestände hatte. Ergo... das Geld ist rechtlich weg.

Ob sie dir jetzt aus moralischen Gründen auch nach der Restschuldbefreiung das Geld zurückbezahlt ist eine andere Frage. Viele solche Leute gibt es nicht.

geheim007b  04.06.2018, 08:26

Anmerkung: wenn sie wusste dass sie den Kredit nie zurückzahlen konnte (der Nachweis ist aber nicht so leicht), kannst du Strafanzeige wg. Eingehungsbetrug oder evt. Kreditbetrug (wenn sie dir aktiv gesagt hat dass sie z.B. ein Sicherheit hat die es nicht gab)... in dem Fall kann die Restschuldbefreiung verhindert werden.