Darf Vermietung Zweithund verbieten?

4 Antworten

Der Vermieter darf eine Zweithund verbieten.

Dazu zählt auch die vorübergehende Aufnahme eines Pflegehundes.

Nur Besuch mit Hund kann der Vermieter in der Regel nicht verbieten.

MfG

Johnny

Tatsächlich bedarf jede Haltung eines Hundes, auch eines Pflegetieres, der  vorherigen (!) Anfrage und ausdrücklichen (!) Zustimmung des Vermieters.

Und über den Pflgehund ist eben rein garnichts geregelt, nur weil ihr den ungefragt (!) aufgenommen habt und "Der Welpe (...) sich schon soooo an uns gewöhnt" haben will, ist dies trotzdem eine unberechtigte  Gebrauchsüberlassung, die der Vermieter unverzüglich beseitigt verlangen und euch andernfalls fristlos kündigen darf :-O

Insofern kommt es auf eine nachträgliche und im Einzelfall begründet Verweigerung der Zustimmung garnicht mehr an und er darf selbst die Duldung der Haltung des ersten Hundes widerrufen :-O

Nur am Rande: Drei Hunde sind eben in einem Dreiparteienhaus objektiv zuviel und dass der Vermieter "Rücksicht auf andere Mieter nehmen muss", ist ebenso richtig. Nur gegen Zigarettenrauch im Treppenhaus muss er nicht einschreiten.

G imager761


Wenn der Vermieter eine nachvollziehbare Begründung hat, dann darf er natürlich einen Zweithund verbieten. Mit einer Begründung kann er auch erteilte Genehmigungen zurücknehmen.

Der Welpe hat sich schon soooo an uns gewöhnt und alles ist geregelt

Habe ich das richtig interpretiert, dass der Welpe ohne vorherige Genehmigung des Vermieters angeschafft wurde?

Dann ist gar nichts geregelt.


MinaDraco 
Fragesteller
 16.06.2015, 20:10

Hallo,

sie gibt nur an "es würde nach Hundepisse im Treppenhaus stinken". Dabei riecht es hier nur Rauch, was jeder bestätigen kann. Nur wird der Nachbar immer in Schutz genommen.

Der Welpe ist ein Pflegehund, den ich betreue. Er ist eine Woche hier.

TrudiMeier  16.06.2015, 20:14
@MinaDraco

Auch ein Pflegehund bedarf der Zustimmung des Vermieters. 

Diese sagt, dass drei Hunde nun doch zu viel sei

Das ist schon eine ausreichende Begründung.

Der Vermieter kann jederzeit die Haltung eines Zweithundes untersagen, insbesondere dann wenn man den Hund vor ihm geheimgehalten hat.