Grundsteuer komplett auf Mieter umlagern? Mal anders ;)

10 Antworten

Üblich ist die Abrechnung der anteiligen Grundsteuer entsprechend der Wohnflächen (Flächenmaßstab), wie gemäß § 556 a Abs 1 BGB als gesetzlicher Maßstab vorgesehen, sofern keine andere Vereinbarung besteht.

Der Teil des Grundstücks, der durch die Mieter nicht genutzt werden kann/darf ist vor der Aufteilung herauszurechnen (hier kommt es nicht darauf an, ob der Mieter sie tatsächlich nicht nutzt sondern nur ob er sie nutzen könnte, weil die Nutzung z. B. im Mietvertrag erlaubt bzw. nicht explizit ausgenommen wurde.)

Darauf wollte ich hinaus! Wir haben 2 Vermieter, einen Tollen und ein A*sch... Der Zweite besteht darauf, dass wir die Scheune nicht nutzen dürfen und das auch der "Garten" (Wiese, Landschaft, wie auch immer) nicht von ihm hergerichtet werden muss, weil wir es ja nicht im Mietvertrag stehen haben... Tolles Bild für unser "Dörfchen"... Nun ist es nur interessant, ob der das uns auch auflagern darf. Finde es schon ganz schön happig, wenn wir zahlen sollen, ohne es gefahrlos nutzen zu können! Ich danke dir vielmals! Morgen wird nachgehakt!

Die Größe des Grundstücks hat mit der Grundsteuer nichts zu tun.

Bei Wohngrundstücken zählt allein die Wohnfläche.

@anitari

Völlig richtig - ich mich von dem "Kuhstall" etwas irritieren lassen - land- und forstwirtschaftliches Vermögen setzt sich aus dem Wert für den Wirtschaftsteil und dem Wert für den Wohnteil zusammen - da müsste getrennt werden...

@DerSchopenhauer

ich mich von dem "Kuhstall" etwas irritieren lassen

Hier wäre allerdings interessant zu wissen welche Nutzungsart im Meßbescheid angegeben ist. Darum sollte sich Fragesteller, wie cg1967 schon schrieb, auch diesen vorlegen lassen.

@anitari

Guter Vorschlag...

Die Grundsteuer ist nach der anteiligen Wohnfläche umzulegen, zumal sie ja auch nach Wohnfläche berechnet und dem Vermieter in Rechnung gestellt wird.

Besteht das Anwesen aus mehr als nur einem Wohngebäude und können die Mieter nicht das gesamte Anwesen nutzen, ist natürlich der Teil heraus zu rechnen, der nicht genutzt werden kann/darf. Das sind bei Euch auf alle Fälle jene Flächen, auf denen irgendwelche Nebengebäude stehen und das Land, das nicht wirklich als Garten dem Wohnhaus zugerechnet werden kann.

Auch hier, die Größe des Grundstücks und Nebengebäude spielen bei der Berechnung der Grundsteuer für reine Wohngrundstücke eine zu vernachlässigende Rolle.

Hallo!

Zunächst muss im Mietvertrag geregelt sein, dass Du als Mieter Deinen Anteil an Grundsteuer zu zahlen hast.

Bei der Abrechnung der Nebenkosten hat der VM auf Wunsch die Originalrechnung vorzulegen und muss klar auf der Abrechnung ausweisen, wie er Deinen Anteil berechnet hat. Stimmt die Abrechnung nicht, muss er korrigieren. Macht er dies auf Verlangen nicht, hat er vor Gericht total schlechte Karten - er wird den Prozess verlieren!

Frag bei deinem Vermieter doch mal nach und lass dir den Steuerbescheid zeigen. Weiterhin kenne ich den Steuerhebesatz deiner Kommune nicht. Aber grob geschätzt, ist der Satz von 286,63€ für 150 qm nicht unrealistisch.