Gartennutzung im Mietvertrag und mit den Nachbarn teilen

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Hallo in unserem Mietvertrag steht : ,, Eine Gartennutzung wird Hinter dem Haus eingeräumt,, nun haben wir festegstellt das beim Nachbarhaus (Selbe Grundstück und Selbe Vermieter) dieser Mieter auch den selben Garten nutzen darf.

 Gartennutzung bedeutet lediglich, das man ihn nutzen darf, aber es bdeutet nicht das man ihn alleine nutzen darf, sondern zur Mitbenutzung.

Nur  wenn im Mietvertrag steht das er mitvermietet ist, darf man ihn alleine nutzen.

und Gartennutzung

Dann müsste da stehen mitvermietet oder vermietet werden die ... mit Garten

MfG

Johnny

Lumina86 
Fragesteller
 24.04.2015, 21:24

Ja wir wollen den Garten ja nicht alleine nutzen. Wollen aber zumindest den Garten so nutzen dürfen das man sich wohl fühlt. Und von angenommen den 100% Gartenfläche nutzen wir 35% den Rest der andere Mieter.

johnnymcmuff  14.05.2015, 10:57
@Lumina86

Und,war das Gespräch schon? Was wurde vereinbart bzw. gesagt?

Ihr habt den Garten nicht angemietet. Es steht doch sicher nirgendwo geschrieben, die Gartennutzung kosten.......€ an Miete.

Entweder nutzt Du ihn oder Du lässt es bleiben.

Lumina86 
Fragesteller
 24.04.2015, 20:54

Ich zahle eine Kaltmiete dort ist meine Wohnfläche, 2 PKW Stellplätze und die Gartennutzung mit gemeint. Den Garten zahlt man doch nicht extra? Er ist quasi in der kaltmiete inbegriffen.

Wenn zwei Nutzer für diesen Garten eingetragen wurden, kannst du dich mit dem jetzigen Nutzer absprechen wer was bearbeitet, oder du beanspruchst automatisch die die am nächsten liegende Hälfte davon und lässt den Vermieter die daraus entstehenden Probleme klären.

Lumina86 
Fragesteller
 24.04.2015, 21:00

Der andere Nachbar nutzt den Garten nach dem Motto einfach Überall etwas anbauen einpflanzen kreuz und quer.Somit sitzen wir mit unseren kleinen Gartenmöbel in der Mitte umringt von dem anderen Mieter. Aber Vermieter will bald kommen und das klären. Nur es wäre doch ungerecht wenn der Mieter der da seine Felder usw angebaut hat dann diesen Platz auch in Anspruch nehmen darf.

So wie du es schreibst steht ja nicht im Mietvertrag, dass der Garten teil der Mietsache ist sondern, dass er lediglich genutzt werden darf.

Lumina86 
Fragesteller
 24.04.2015, 20:57

Es steht mit bei der Mietsache, 2 PKW Stellplätze und Gartennutzung also zahle ich dafür auch Miete.

Nochmal der genaue Wortlaut aus dem Mietvertrag $1 Mietraume ... (Welche Wohnung Quadratmeter ect.) ... Mitvermietet werden zwei nicht weiter gekennzeichneter Stellplätze vor dem Haus ...Straße 3 unter den Kastanienbäumen. Eine Gartennutzung wird hinter dem Haus ...Straße 3 eingeräumt.