Hundebetreuung in Mietwohnung?

4 Antworten

Deinem Text entnehme ich, dass der Mieter euch niemals um Erlaubnis zur Hundehaltung gebeten hat. Das wäre aber erforderlich. Es gibt dazu auch ein BGH Urteil. Nur weil im Vertrag kein Verbot steht, bedeutet das nicht, dass die Hundehaltung generell erlaubt ist. Das bedeutet, rein theoretisch könnt ihr den Mieter sogar auffordern, den ersten Hund zu entfernen, da er keine Erlaubnis eingeholt hat.

Letzteres möchtet ihr nicht, einen soll er haben dürfen. Aber den zweiten müsst ihr nicht dulden. Schreib ihm einen Brief und fordere ihn auf, den zweiten Hund abzugeben, da für diesen keine Erlaubnis gegeben ist.

Das könnt ihr dem Mieter doch offen sagen.

Wende Dich an den Tierschutzverein

Was steht denn in Eurem Mietvertrag? Tierhaltung nur nach vorheriger Genehmigung?

Dann könnt Ihr auf jeden Fall den zweiten Hund verbieten. Den ersten habt Ihr stillschweigend hingenommen.

Abmahnung und Androhung der fristlosen Kündigung, wenn der zweite Hund nicht bis sp. 7 Tagen abgeschafft wird.