darf Vermieter Wasser und Strom abstellen?

15 Antworten

Dich mit dem Vermieter einigen. Du hast keinen Mietvertrag mehr und wunderst dich jetzt, dass der Vermieter so reagiert? Als Vermieter würde ich zumindest mal ein Gespräch erwarten und zwar bevor diese Situation eintritt.

Pack Deine 7 Zwetschgen und die kleinen und geh übergangsweise in ein Hotel. Du hast in der Wohnung nichts mehr verloren, wirst Nutzungsentschädigung zahlen müssen, sowie alle Kosten, die durch eine Räumungsklage und ggf. Zwangsräumung entstehen werden.

Eigentlich darf der Vermieter das Wasser nicht abstellen aber vermutlich ist unglücklicherweise ein Rohrbruch ausgerechnet in der Leitung zu Eurer Wohnung passiert, sodass die Leitung erst mal nicht mehr benutzt werden kann. Manchmal passieren so blöde Zufälle...

Es besteht seitens des Vermieters Eigenbedarf. Vermutlich sollte die Wohnung vor Einzug der neuen Bewohner erst einmal saniert werden. Dazu besteht nun keine Möglichkeit. Wenigstens kannst Du hoffen, dass nicht die neuen Bewohner jetzt auf der Straße stehen, bzw. ersatzweise in ein Hotel gezogen sind, denn die Hotelkosten würden zu Deinen Lasten gehen.

Was Du gerade machst, ist, die Zukunft Deiner Kinder zu ruinieren!

Die Dame von Mieterverein meinte, ich solle versuchen mich, mit unserem Vermieter zu einigen.
Was soll ich machen ?

Genau das!

Nun Wasser und Strom darf er nach Kündigung und Fristablauf nur dann abgestellen, wenn er selbst hinsichtlich der von Euch bewohnten Wohnung mit den Energieervorgern einen Vertrag geschlossen hat (so der BGH). Habt Ihr jedoch einen eigenen Vertrag mit den Energieversorgern geschlossen, dann darf er das natürlich nicht. Eine einstweilige Anordnung ist insoweit Routine bei den Amtsgerichten und innerhalb eines Tages durchsetzbar.

Habt Ihr keinen eigenen Vertrag, so kann dieser aber nachgeholt werden. Einfach bei den Versorgungsunternehmen Antrag stellen. Schließlich wohnt Ihr ja noch in der Wohnung und der Bedarf an Strom und Wasser ist unabweisbar.

Dem Vermieter, der sich an Recht und Ordnung halten will, bleibt nur der gerichtliche Weg: Er muss einen Räumungstitel erwirken, aus dem heraus er die Zwangsvollstreckung gegen den Mieter betreiben und dazu einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen kann. Daran ändert auch Eure ursprüngliche Zustimmung zur Eigenbedarfskündigung nicht.

Allerdings ist von Euch keine Miete mehr zu zahlen sondern eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete und es kann auch passieren, daß Schadensersatzansprüche auf Euch zukommen, weil Demjenigen der in Eure Wohnung einziehen wollte, zusätzliche Kosten entstehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wegen der Unterbrechung der Versorgung hat der Mieter das Recht, die Brutto-Miete um 100% zu mindern. Für diese Zeit entfiele deshalb die Zahlung der Nutzungsentschädigung (ortsübliche Miete).

Nun haben wir seit gestern kein Wasser mehr, hat der Vermieter abgestellt.

Das darf der Vermieter nicht.

Grundsätzlich verstehe ich nicht, warum ihr nicht das Gespräch mit dem Vermieter gesucht habt. Ab einem bestimmten Punkt muss es doch klar gewesen sein, dass ihr keine Wohnung findet.

Die hieraus entstehenden Folgekosten für Euch können immens sein:

  • Einlagerungskosten sowie Hotelkosten für den Nachmieter (das können schon mal 100 € pro Tag sein)
  • Nutzungsentschädigung für die Dauer der weiteren Wohnungsnutzung
  • Gerichts- und Anwaltskosten für die Räumungsklage.

Ihr solltet schleunigst nach einer Wohnung suchen, im Zweifel erst einmal eine Notunterkunft in der Gemeinde. Jeder weitere verstrichene Tag kann Euren finanziellen Ruin bedeuten.