Mietkaution. Verwendung?

6 Antworten

Die "Freischaltung" von Wasser und Strom hat der neue Mieter zu veranlassen, indem er einen Versorgungsvertrag abschließt. Der Vermieter hat nix damit zu tun (jedenfalls in Hamburg nicht)

Wenn die Verträge für Strom und Wasser gekündigt sind doch normalerweise nicht auch die Versorgung unterbrochen/eingestellt.

Der Vermieter könnte die Kaution aber auch noch für evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen BK-Abrechnungen, Schäden die Du verschuldet hast und evtl. geschuldete Schönheitsreparaturen verwenden.

So lange das Mietverhältnis läuft, musst Du auch die Grundkosten und den (minimalen) Verbrauch bezahlen. Wenn Du also vorzeitig gekündigt hast und damit die Verträge wieder auf den Eigentümer übergehen und dieser die entsprechenden Rechnungen von den Versorgern erhält, wird er Dir diese am Ende von der Kaution abziehen.

Wir hatten den Fall auch erst. Eine Mietern verschwand praktisch, zahlte noch einmal Miete (kam vom Amt). Dann kam nichts mehr und der Stromversorger hat den Strom abgestellt.

Ich wartete den zweiten Monat ab ohne Mietzahlung ab, kündigte fristlos und ließ mir von der Mieterin, zu der ich doch wieder Kontakt aufnehmen konnte, schritlich bestätigen, dass sie endgültig nicht mehr in die Wohnung zurück kommt und so konnte ich die Freischaltung der Stromversorgung wieder erreichen. Die Rechnung bis neue Mieter eingezogen sind, zog ich schließlich von der Kaution ab. Die Mieterin musste am Ende froh sein, dass es noch so glimpflich für sie aus ging. Die Kaution reichte für die 2 rückständigen Mieten und gerade noch für die ausstehenden Nebenkosten inkl. Stromrückstände.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

es werden nur die Verträge gekündigt, der Vertrag geht auf den Eigentümer über, der zahlt für etwaige Kosten; die sogenannten Grundkosten. Die wird er bei dir abziehen. Der neue Mieter meldet nur an, ihm entstehen KEINE Kosten.

die Miete/Nebenkosten bleiben bis zum letzten Tag geschuldet.

Die Freischaltung muss der neue Mieter der Wohnung beantragen. der Vermieter braucht doch dort kein Wasser und Strom.

Und die Kaution kann der Vermieter bis zu 6 Monaten einbehalten für evtl. versteckte Mängel.