Darf Vermieter nach über einem halben jahr eine alte Rechnung abrechnen?
Im September 2014 ging mein w-wasserabstellventil kaputt. Es kam nur noch kaltes Wasser. Stellte ich auf warm kam kein Wasser mehr. Mein Nachbar schaute kurz nach und meinte, dass ventil ist durch, es greift nicht mehr. Ich rief dann meinen Vermieter an, schilderte Problem und er meinte ich soll mich beim örtlichen sanitärdienst melden. Das tat ich. Der kam am nächsten tag. Meine Nachbarin ließ ihn in meine Wohnung. Am abend rief ich dort erneut an um zu fragen was kaputt War und was erneuert wurde. Er meinte in leihenbeschreibung, dass ein kunststoffteil gerissen war und dadurch a auf b nicht mehr greifen konnte. Jetzt kommt nach 9 Monaten eine Rechnung von meinem Vermieter bezüglich der Reparatur. Jetzt mein Problem, im Mietvertrag steht das ich eine Selbstbeteiligung von 125€ habe bei bagatellschäden. In diesem Punkt des mietvertrages steht auch, daß diese Schäden nur das beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Holz, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenstern- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden beinhaltet. Im Netz habe ich mich belesen können, dass bgh entschieden hat, dass es sich um Gegenstände des täglichen Lebens Handelt also Gegenstände die man täglich benutzt. Diesen drehknauf für ww habe ich noch nie beachtet und auch nie einen Grund gesehen da dran zu drehen. Die Rechnung will er jetzt aber trotzdem über mich zurück.
Was sagt ihr ist die Forderung berechtigt? Zählt dieses ventil als Installationsgegenstand???? Darf der mir einfach mal nach 9 Monaten plötzlich mir der Rechnung kommen? Finde das sehr makaber.
6 Antworten
Jetzt mein Problem, im Mietvertrag steht das ich eine Selbstbeteiligung von 125€ habe bei bagatellschäden. In diesem Punkt des mietvertrages steht auch, daß diese Schäden nur das beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Holz, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenstern- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden beinhaltet
Das ist die sogenannte Kleinreparaturklausel und die ist für die genannten Dinge wirksam, ABER:
Bisher kenne ich nur wirksame Klauseln mit einem Betrag von 100 € zuzüglich Mwst.
Es sollte daher ein Fachmann prüfen, ob der vereinbarte Betrag zulässig ist, wenn nicht, ist die Klausel unwirksam, was dann bedeutet dass der Vermieter die Rechnung bezahlen muss.
Schau mal hier rein:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html
MfG
Johnny
Perfekte Antwort, bravo, dem kann nichts hinzugefügt werden.
Ich beziehe mich auf den Betrag, der ist zu hoch und daher ist die Klausel unwirksam, was dann bedeutet dass der vermieter die Rechnung zahlen muss.
Zudem kommt noch hinzu, dass dieses Absperrverntil nicht zu der Kleireparaturklausel gehört, dazu gehören Dinge die Mieter ständig anfasst,z.B. den Wasserhahn oder das Heizkörperventil.
Die Antwort von Jonny ist perfekt.
Grundsätzlich kann der Vermieter eine solche Rechnung durchreichen an den Mieter (Ich verrechne solche Sachen immer mit der Betriebskostenabrechnung). Allerdings ist die Frage, ob in diesem Fall die Kleinreparaturklause anwendbar ist, denn die fordert das im Einzelfall der Schaden 25 € nicht übersteigen darf und in der Jahressumme aller Kleinschäden 100 € nicht überschritten werden dürfen.
Wenn Deine Rechnung aber 125 € für diesen einen Fall beträgt, ist die
Kleinreparaturklausel unwirksam und der Vermieter muss die Kosten tragen.
Was ich bisher gelesen habe, der Vermieter muss im Mietvertrag darauf hinweisen das er als Vermieter die Firma anrufen und beauftragen muss, steht das da nicht mit drin, muss ich gar nicht zahlen?
Wer weiß mehr, beziehungsweise stimmt das? Ich suche schon nach urteile
... ja, denn gegenseitige Ansprüche verjähren doch in drei Jahren und genau für solche Fälle leistet sich doch jeder Mieter eine PH für rd. 40 EUR/Jahr. Binde die doch einfach ein und gut ist. Viel Glück.
Was hat diese Antwort mit der Frage zu tun?
.. frage doch einfach eine/n, die/der schon lesen kann.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, so steht in deinem Mietvertrag, dass bei Bagatellschäden vom Mieter eine Selbstbeteiligung zu leisten ist. Somit ist die Angelegenheit klar geregelt.
Ein kaputtes Ventil ist ein solcher Fall und daher musst du bis zu dieser Summe der Selbstbeteiligung zahlen. Eine Forderung (= die Handwerkerrechnung) ist auch nach 9 Monaten nicht verjährt, sondern erst nach 2 Jahren. Diese kannst du aber als "haushaltsnahe Dienstleistung" später steuerlich geltend machen.
P.S.: Was du da im Netz noch gefunden hast, ist in deinem Fall vollkommen irrelevant, das bezieht sich auf was anderes.
wer tiefer gräbt findet oft überraschendes. Die entscheidende Frage ist doch, was der Gesetzgeber als Bagatellschaden definiert. Mir sind da auch die 100 € bekannt. Damit erübrigt sich eine weitere Diskussion.
Das habe ich auch gelesen. Legt der Vermieter einfach eine höhere Selbstbeteiligung fest, ist es sowieso hinfällig und er bleibt auf den Kosten sitzen!?
Danke Johnny. Also liege ich richtig, wenn ich nach belesen sage die Zahlung hat sich erledigt, weil im Mietvertrag nicht mit drin steht, dass die beauftragung eines monteurs durch den Vermieter zu erfolgen hat? Hatte dazu auch Urteile gefunden. Das steht in meinem nämlich nicht. Er meinte sogar am Telefon * Jaa na ruf mal da an *.
Von großen wohnungsgesellschaften kenne ich es das ich einen Schaden melde und ich dann nen Terminvorschlag bekomme von der firma.
Also sagst du auch durch die Blume der bleibt auf der Rechnung sitzen?