Darf Vermieter nach über einem halben jahr eine alte Rechnung abrechnen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Jetzt mein Problem, im Mietvertrag steht das ich eine Selbstbeteiligung von 125€ habe bei bagatellschäden. In diesem Punkt des mietvertrages steht auch, daß diese Schäden nur das beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Holz, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenstern- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden beinhaltet

Das ist die sogenannte Kleinreparaturklausel  und die ist für die genannten Dinge wirksam, ABER:

Bisher kenne ich nur wirksame Klauseln mit einem Betrag von 100 € zuzüglich Mwst.

Es sollte daher ein Fachmann prüfen, ob der vereinbarte Betrag zulässig ist, wenn nicht, ist die Klausel unwirksam, was dann bedeutet dass der Vermieter die Rechnung bezahlen muss.

Schau mal hier rein:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html

MfG

Johnny

chvoyage  06.06.2015, 08:58

Perfekte Antwort, bravo, dem kann nichts hinzugefügt werden.

Mkfdfk 
Fragesteller
 07.06.2015, 00:47

Danke Johnny. Also liege ich richtig, wenn ich nach belesen sage die Zahlung hat sich erledigt, weil im Mietvertrag nicht mit drin steht, dass die beauftragung eines monteurs durch den Vermieter zu erfolgen hat? Hatte dazu auch Urteile gefunden. Das steht in meinem nämlich nicht. Er meinte sogar am Telefon * Jaa na ruf mal da an *.

Von großen wohnungsgesellschaften kenne ich es das ich einen Schaden melde und ich dann nen Terminvorschlag bekomme von der firma. 

Also sagst du auch durch die Blume der bleibt auf der Rechnung sitzen? 

johnnymcmuff  07.06.2015, 01:07
@Mkfdfk

Ich beziehe mich auf den Betrag, der ist zu hoch und daher ist die Klausel unwirksam, was dann bedeutet  dass der vermieter die Rechnung zahlen muss.

Zudem kommt noch hinzu, dass dieses Absperrverntil nicht zu der Kleireparaturklausel gehört, dazu gehören Dinge die Mieter ständig anfasst,z.B. den Wasserhahn oder das Heizkörperventil.

Die Antwort von Jonny ist perfekt.

Grundsätzlich kann der Vermieter eine solche Rechnung durchreichen an den Mieter (Ich verrechne solche Sachen immer mit der Betriebskostenabrechnung). Allerdings ist die Frage, ob in diesem Fall die Kleinreparaturklause anwendbar ist, denn die fordert das im Einzelfall der Schaden 25 € nicht übersteigen darf und in der Jahressumme aller Kleinschäden 100 € nicht überschritten werden dürfen.

Wenn Deine Rechnung aber 125 € für diesen einen Fall beträgt, ist die

Kleinreparaturklausel unwirksam und der Vermieter muss die Kosten tragen.

Was ich bisher gelesen habe, der Vermieter muss im Mietvertrag darauf hinweisen das er als Vermieter die Firma anrufen und beauftragen muss, steht das da nicht mit drin, muss ich gar nicht zahlen?

Wer weiß mehr, beziehungsweise stimmt das? Ich suche schon nach urteile

... ja, denn gegenseitige Ansprüche verjähren doch in drei Jahren und genau für solche Fälle leistet sich doch jeder Mieter eine PH für rd. 40 EUR/Jahr. Binde die doch einfach ein und gut ist. Viel Glück.

chvoyage  06.06.2015, 08:58

Was hat diese Antwort mit der Frage zu tun?

schleudermaxe  06.06.2015, 13:06
@chvoyage

.. frage doch einfach eine/n, die/der schon lesen kann.

Wenn ich alles richtig verstanden habe, so steht in deinem Mietvertrag, dass bei Bagatellschäden vom Mieter eine Selbstbeteiligung zu leisten ist. Somit ist die Angelegenheit klar geregelt.

Ein kaputtes Ventil ist ein solcher Fall und daher musst du bis zu dieser Summe der Selbstbeteiligung zahlen. Eine Forderung (= die Handwerkerrechnung) ist auch nach 9 Monaten nicht verjährt, sondern erst nach 2 Jahren. Diese kannst du aber als "haushaltsnahe Dienstleistung" später steuerlich geltend machen.

P.S.: Was du da im Netz noch gefunden hast, ist in deinem Fall vollkommen irrelevant, das bezieht sich auf was anderes.

chvoyage  06.06.2015, 09:01

wer tiefer gräbt findet oft überraschendes. Die entscheidende Frage ist doch, was der Gesetzgeber als Bagatellschaden definiert. Mir sind da auch die 100 € bekannt. Damit erübrigt sich eine weitere Diskussion.

Mkfdfk 
Fragesteller
 07.06.2015, 00:50
@chvoyage

Das habe ich auch gelesen. Legt der Vermieter einfach eine höhere Selbstbeteiligung fest, ist es sowieso hinfällig und er bleibt auf den Kosten sitzen!?