Darf der Vermieter Fenster einstellen berechnen?

4 Antworten

moment, ob die Kleinreparaturklausel hier greift ist nicht klar

1) selbst wenn vereinabrt ist die of unwirksam

2) Ich lese "anteilig" - das geht nicht, wenn die Handwerkerrechnung KLeinreparaturen überschreitet! Dann musst du auch keinen Anteil zahlen

3) falls sie greift , hängt es davon ab - ob du einen Reparaturauftrag gegeben hast - den er quasi nur weiterleitet. Wenn du einfach nur gesagt hast: "Fenster schließen nicht - da müssen wir mal was machen" - musst du auch nicht zahlen.

Das Einstellen der Fenster ist eine Wartung die voll vom Vermieter zu tragen ist. Keinesfalls eine sog. Kleinreparatur. Du brauchst also absolut nix zu zahlen. Leitsatz: "Der Vermieter hat die Mietsache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten".

besser als Miete erhöhen oder?

Ich meine das Recht hätte er sogar nach Erneuerung der Fenster.

Unsinn....

Schau in deinen Mietvertrag. Wenn Reparaturen stattfinden, sind dies Instandhaltungskosten, die können umgelegt werden. Aber in welcher Höhe und unter welchen Umständen, weiß ich nicht. Meld Dich mit deinem Mietvertrag mal beim Mieterschutzbund, die wissen das.