Muß ich bei einem verstopften Rohr die Kosten tragen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Grundsätzlich trägt dies die Gebäudehaftpflichtversicherung des Vermieters. Ist der Schaden nachweislich durch Ihr Verschulden entstanden, wird sich die Versicherung die Kosten von Ihnen wiederholen. Den Schaden am Hausrat der Nachbarn wird deren Hausratversicherung übernehmen müssen. Auch hier kann die Versicherung an SIe herantreten. Haben die Nachbarn keine Versicherung, werden auch keine Kosten übernommen. Dann ist aber das künftige Zusammenleben sicherlich nicht mehr das Beste. Sie treten alle Forderungen an Ihre Haftpflichtversicherung ab. MfG

Sorry, aber die Gebäudehaftpflicht ist hier der absolut falsche Ansprechpartner. Siehe suzisorglos, Malkia oder Xtradry!!

@VersBerater

Die Gebäudehaftpflicht übernimmt diesen Schaden sehr wohl! Es handelt sich auch hier um einen Leitungswasserschaden. Deshalb ist der Kommentar falsch. MfG

Die Kosten zur Beseitigung von Rohr-(Abfluss-) Verstopfungen hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat.

Dafür, dass der Mieter eine Verstopfung verursacht hat, ist der Vermieter beweispflichtig (LG Kiel WM 90, 499).

Mietverträge enthalten oft die Klausel, dass sich bei Verstopfung des Hauptstranges der Abwasserleitung alle Mieter anteilig an den Reinigungskosten beteiligen müssen. Eine solche Regelung in einem Formularmietvertrag verstößt gegen das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist unwirksam(OLG Hamm RE WM 82, 201).

Versteh ich nicht, Hast du Wasser laufen lassen, das Rohr war zu und das Wasser lief über? ... Wie sonst sollte mit einem verstopften Rohr ein Wasserschaden entstehen? ... Wenn du nicht grob-fahrlässig gehandelt hast, und die Rechnung unter ich glaube 80 € ist, kann der Vermieter die Kosten auf dem Mieter umlegen, wenn die Rechnung höher ist muss der Vermieter die Kosten tragen... Wenn ein Rohr bricht, muss auch der Vermieter die Kosten tragen, da es sich um eine Ermüdung des Materials handelt...

Wunschdenken des Vermieters ist hier nicht relevant. Wenn er von Dir Schadenersatz verlangen will, muss er Dir ein Verschulden konkret nachweisen. Du kannst die Forderung des Vermieters an Deinen Privathaftpflicht-Versicherer weiterleiten, denn auch die Abwehr unberechtigter Forderungen - notfalls sogar vor Gericht - ist eine Leistung der Privathaftpflichtversicherung.

Eigentlich müßte Deine Haftpflicht das übernehmen. Aber hast Du denn wirklich die Schuld daran? Wie will oder kann der Vermieter das beurteilen?