Darf mein Vermieter mir diese Reparatur berechnen?

10 Antworten

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jetzt habe ich eine Rechnung vom Vermieter erhalten, dass ich doch bitte die Rechnung zu zahlen habe Ist das Rechtens?

Ja: Die Kleinreparaturklausel ist dem Grunde und der Höhe nach wirksam vereinbart. Hier wurde ein "Türverschluss" instandgesetzt, dessen Kostenaufwand du bis exakt "75 EUR" vollständig zu tragen hast, sofern damit "eine jährliche Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8% der Jahresmiete (max.200€)" nicht überschritten wäre.
Auf eine Verschulden kommt es gerade nicht an.

G imager761

Es spielt überhaupt keine Rolle, ob es Verschleiß oder Schaden ist. Vielleicht ist es ein Schaden durch Verschleiß. Auch so etwas gibt es.

Die Klausel ist ausdrücklich dafür da, um solche Diskussionen von vornherein zu vermeiden, wenn es nur um kleinere Beträge geht. Mit 75 € ist die Grenze noch recht niedrig. Woanders liegt sie schon bei 120 €.

Du hast mit Unterschrift unter den Mietvertag akzeptiert, dass Du für solche Rechnungen aufkommst. Ausdrücklich wurden nur Sachen aufgeführt, die Du täglich anfasst, wo Du also an Verschleiß aktiv mitwirkst.

Typischstes Beispiel sind immer die Rollladengurte:

Geht man als Nutzer vorsichtig damit um, halten sie ewig. Achtet man nicht so drauf, sind sie womöglich in wenigen Jahren durch gescheuert. Da der Vermieter nicht mit verfolgen kann, wie der Mieter tag-täglich mit seinem Eigentum umgeht, kann er nicht beweisen, dass falsche Bedienung der Rollläden schuld am frühen Verschleiß ist. Durch die Klausel erübrigt sich eine Diskussion darüber.

Wenn du eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag unterschrieben hast und die ganze Sache nun nicht mehr kostet, dann wirst du das begleichen müssen. Dabei ist es unerheblich, wie das zustande kam. Wäre es ein von dir verursachter Schaden und er würde 300 € kosten, müsstest du dafür komplett gerade stehen.

Ob es sich nun wirklich lohnt, wegen einem Bagatellschaden der unter Kleinreparaturen fällt, Stress mit dem Vermieter anzufangen? Das belastet das Mietverhältnis zunehmend und beim nächsten Mangel stößt du beim Vermieter auf taube Ohren.

und beim nächsten Mangel stößt du beim Vermieter auf taube Ohren.

Das glaube ich noch nicht einmal. Er wird im Gegenteil sehr hellhörig sein und zusehen, dass er möglichst bald die Miete erhöhen kann.

@bwhoch2

...und den Problem-Mieter möglichst bald los wird.....

Das ist eine Kleinreparaturklausel und die Sache fällt auch darunter.

Vielleicht sollte man zwischen Verschleiß und Schaden unterscheiden. Bei der Tür ist ein (natürlicher) Verschleiß entstanden und es gab kein, wie auch immer, von dir veranlasstes Schadensereignis. Insofern würde ich die Rechung nicht begleichen!

Das war auch mein Gedanke, dass es eventuell gar niocht als Bagatellschade aufgeführt werden darf.

@SkimLP

Die Definition von Schaden müßte eine andere als Verschleiß sein. Schließlich gibt es für dich keine Alternative zur Türbenutzung und ein fehlerhafter Gebrauch kann dir ja auch nicht nachgewiesen werden.