Katze halten, trotz verbot?

10 Antworten

Bei einem Verbot der Haustierhaltung sind Kleintiere grundsätzlich ausgenommen. Darunter zählen auch Katzen. Sie können also selbst bei einem Verbot und ohne Erlaubnis des Vermieters eine Katze halten. Wobei die Betonung auf eine Katze liegt. Auch sollte es sich um eine Wohnungskatze handeln, ansonsten könnten andere Mieter des Hauses etwas dagegen haben und die Tierhaltung wäre vorbei.

Die in der Presse herumgeisternde Rechtsprechung geht davon aus, dass ein "generelles Haustierverbot" nicht zulässig ist. Also muss im Einzelfall geprüft werden, ob das Haustier die Hausgemeinschaft stört. Falls das so ist, kann es verboten werden!

Eine Katze, die auf die Terrasse des Nachbarn gelangen kann und dort ihr Geschäft verrichtet, kann verboten werden! Bei Haustierhaltung kann die Miete erhöht werden, da die Wohnung ggf. mehr abgenutzt wird (Tapete, Fußböden...) oder Urin des Tiers in den Boden (Holzdielen) gelangt. Allergiker gegen Katzen o. a. im Haus...

Also: Bei Verbot erst die Sache klären - gegen das ausgesprochene Verbot nach Prüfung verstoßen -> Kündigung möglich!

Natürlich hat der Vermieter das Recht dazu, dir die Katze zu verbieten und ich würde an deiner Stelle die Entscheidung deines Vermieters respektieren, denn du möchtst ja sicher noch länger dort wohnen und ein gutes Verhältnis zu deinem Vermieter haben. Such die eine Wohnung, wo du eine Katze halten kannst...

Das neue Gesetz hat eigentlich nichts verändert für einen Mieter. Früher konnte ich als Vermieter pauschal die Tierhaltung verbieten, heute muss ich es für den Einzelfall entscheiden und kann es dann verbieten. Im Ergebnis hat sich also nichts verändert. Es gibt 2 Dinge zu klären: Wer ist der Vermieter? Die Ehefrau des Eigentümers? Wer steht als Vetragspartner im Mietvertrag? Darüber hinaus gelten mündliche Absprachen im Zweifel als nicht getroffen. Du müsstest also eine schriftliche Genehmigung einholen, damit du etwas auf der Hand hast, wenn der Vermieter sich in einem halben Jahr nicht mehr an seine gegebene Genehmigung erinnert. Dann müsstest du das arme Tier abgeben oder umziehen. Dein Problem ist nicht einfach. Du brauchst eine nachweisbare Genehmigung. Wenn du darauf spekulierst, dass deine Katze eh nur sporadisch da ist, weil sie ja Freigänger ist, bist du vor dem Gesetz trotzdem der Tierhalter.

Wie die anderen schon sagen: generell kann die Katze nicht verboten werden, schon gar nicht, wenn es eine reine Wohnungskatze ist. Bei einer Katze, die draußen rumläuft und mit den anderen Mietern in Kontakt kommt ist das was anderes (Verschmutzungen/Tierhaarallergie/auchu.U. Rohrverstopfung - es gibt immer noch Leute, die die Streu im Klo entsorgen!!!!). ABER wie wir alle wissen, gibt es viele Gründe für Ärger und u.U. Kündigung. Und wenn der Vermieter gegen die Katze nichts machen kann - und er wirklich dagegen ist, kannst Du Dir vorstellen, daß er andere Gründe findet, Dich/Euch zu schikanieren und/oder dazu zu bringen, daß Ihr nach seinen Vorstellungen die Wohnung nutzt!!! Oder geht/gehen müßt... Also denkt gut nach, was Euch wirklich wichtig ist...