Darf mein Vermieter mir verbieten, meine Katze frei herum laufen zu lassen. Tiere sind erlaubt

7 Antworten

genau das selbe Problem habe ich auch. Meine hübsche kommt immer durch das Kellerfenster rein und wandert das "herrenlos" durch das Treppenhaus bis ich heim komme von der Arbeit. nun hat der Nachbar ( Sohn der Vermieterin) das Fenster mit Brettern und Draht so verschlossen das meine Katze nicht mehr rein kommen kann.

angeordnet hat das nicht die Vermieterin sondern er weil er auch mieter ist und damit das haus schützen möchte vor evtl. Verunreinigungen.

nach 1 1/2 Jahren Mietverhältnis muss ich mir das gefallen lassen.
wie hast du das Problem gelöst?

sicherlich kann sie das, wenn andere mieter sich belästigt fühlen.. ein herrenloses tier im hausflur muss keiner dulden..........

Sie ist ja nicht herrenlos

@Verdammteaxt

zu dem zeitpunkt, wo sie unbeaufsichtigt herumstromert, schon.............

@Fragalligator

Hast du schon mal eine Freigängerkatze beaufsichtigt? Das stelle ich mir echt lustig vor;-)

Kann sie mir deshalb verbieten, meine Katze draußen frei herum laufen zu lassen wenn ich nicht da bin?

soweit es das eigentum der vermieterin betrifft,ja.

Meine Katze ist Freigängerin und ist auch draußen wenn ich nicht da bin. Sie ist sehr zutaulich und neugierig und läuft gerne mal mit in den Hausflur hinein. Das nervt meine Vermieterin. Kann sie mir deshalb verbieten, meine Katze draußen frei herum laufen zu lassen wenn ich nicht da bin?

Oh wie schrecklich, eine Katze im Hausflur.

Man die soll sich nicht so anstellen. Man kann eine Freigängerkatze nicht einsperren.

Sie kann Dir die Haltung der Katze in der Wohnung nicht verbieten, aber wenn andere Bewohner sich durch sie gestört fühlen, schon, dass sie frei rumläuft.