Darf sich das Ordnungsamt gewaltsam Zutritt in ein Haus verschaffen, nur aufgrund von Verdächtigunge

7 Antworten

Die Frage ist: in welchem Bundesland wohnst du? Im Ordnungsbehördengesetz (Ländersache) sind die Befugnisse geregelt. Für NRW kann ich sagen, dass laut OBG folgende Grundrechte eingeschränkt werden können: körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes) Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes)

Das wird aber wahrscheinlich bundesweit gelten. Bei all dem müssen aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel beachtet werden...

Herbstmilch13 
Fragesteller
 06.11.2013, 08:03

Wir wohnen in Bayern und die Jungs sind volljährig

Indy65  06.11.2013, 08:33
@Herbstmilch13

Da sind die Aufgaben der Ordnungsbehörde meines Wissens im Polizeigesetz geregelt; aber wie gesagt: im Kern sind die Befugnisse gleich, und wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Vernachlässigung vorliegt, kann die örtliche Ordnungsbehörde den Zutritt verlangen.

Ich würde an deiner Stelle nicht die Konfrontation suchen, sondern ganz offensiv mit dem Amt umgehen. Die werden ja nicht aus Langeweile tätig - und auch für dich wird das entspannter!

Wäre interessant zu wissen ob die Kinder aus der ersten Ehe deines Mannes schon volljährig sind.

Aber letztlich: Als Hauseigentümer wird man natürlich informiert vom Ordnungsamt bevor sie handeln. Die machen das weder aus Fun noch aus Langeweile sondern weil Gefahr im Verzug ist bzw. eine Gefährdung/ Beeinträchtigung der unmittelbaren Umwelt besteht.

Deinem Mann, als Hauseigentümer, ist doch sicherlich wichtig das sein Eigentum erhalten bleibt? Die Oma ist laut deiner Aussage im Eingangsposting nicht mehr zu 100 Prozent fit genug um sich um alles alleine zu kümmern. Also sollte dein Mann, als Vater und Hauseigentümer, dafür Sorge tragen das sein Eigentum erhalten bleibt

Herbstmilch13 
Fragesteller
 06.11.2013, 07:59

Ja sie sind beide volljährig

dann verschaffen sie sich Einlaß in Zusammenarbeit mit Gesundheitsamt und Polizei.

Ja das koennen Sie natuerlich wenn Du Sie nicht reinlaesst...

peace^^

Müssen wir sie hereinlassen? Denn ich habe darauf auf dem Ordnungsamt angerufen und man versicherte mir, wenn ein Verdacht der Gefährdung der eigenen Person bestünde, muß man sie reinlassen und wenn nicht, dann verschaffen sie sich Einlaß in Zusammenarbeit mit Gesundheitsamt und Polizei.

Damit hast du dir die Frage selbst beantwortet. Du musst auch nicht das Jugend-, Veterinär- oder was-auch-immer-Amt hereinlassen, aber wenn sie auch nur halbwegs genügend Anhaltspunkte haben (und das trifft im Falle von vermehrten Anwohnerhinweisen zu), dann ziehen sie die Polizei hinzu, die sich ihrerseits kurzfristig einen Durchsuchungsbeschluss holt, und schwupp, sind Amt und Polizei drin.

Aber anstatt mir Gedanken über Amtsbefugnisse zu machen, würde ich eher die Zustände im Haushalt von zwei pubertären Jungs und einer hochbetagten Dame machen.....

Indy65  06.11.2013, 07:48

...das seh´ ich auch so... ;-)

0510engel  06.11.2013, 07:49

bei "Gefahr im Verzug" braucht die Polizei keinen Durchsuchungsbeschluß. MfG

Hamsterbaby  06.11.2013, 07:58
@0510engel

@ 0510engel: Da hast du natürlich Recht:) Ich bin jetzt nur davon ausgegangen, dass das scheinbar ein mit Vorlauf angekündigter Termin ist, und deswegen "Gefahr im Verzug" nicht vorliegt, denn sonst hätte die Fragestellerin wohl nicht so viel Zeit gehabt, hier noch nachzufragen:D

Herbstmilch13 
Fragesteller
 06.11.2013, 16:34
@Hamsterbaby

Die Fragestellerin bin ich und es betrifft nicht mein Haus, sondern das Haus meines Mannes, in dem seine 2 volljährigen Söhne hause, denn wohnen kann man nicht sagen. Meinem Mann seine 1. Frau ist im Jahre 2000 verstorben und 2003 hat er mich geheiratet und ist zu mir gezogen und hat das Haus seinen Söhnen überlassen, die nichts auf die Reihe kriegen und sich nichts sagen lassen wollen.

Zeit zum Fragen habe ich immer um auf Ihren Kommentar zurückzukommen, der nicht sehr nett klingt. Aber egal jetzt. Ich mische mich da nicht mehr ein.

Stiefmutter bleibt eben Stiefmutter....., die böse Stiefmutter!

Herbstmilch13 
Fragesteller
 06.11.2013, 16:34
@Hamsterbaby

Die Fragestellerin bin ich und es betrifft nicht mein Haus, sondern das Haus meines Mannes, in dem seine 2 volljährigen Söhne hause, denn wohnen kann man nicht sagen. Meinem Mann seine 1. Frau ist im Jahre 2000 verstorben und 2003 hat er mich geheiratet und ist zu mir gezogen und hat das Haus seinen Söhnen überlassen, die nichts auf die Reihe kriegen und sich nichts sagen lassen wollen.

Zeit zum Fragen habe ich immer um auf Ihren Kommentar zurückzukommen, der nicht sehr nett klingt. Aber egal jetzt. Ich mische mich da nicht mehr ein.

Stiefmutter bleibt eben Stiefmutter....., die böse Stiefmutter!

SangSom  06.11.2013, 07:52

Ich kann Dir nur in allem recht geben. Behörden wissen schon, was sie dürfen. Deshalb ist es auch nicht gewaltsam.

Und deinen 2. Absatz sollte die Lady auch mindestens 2x lesen.

Urknall  06.11.2013, 18:28
@SangSom

Das würde ich so nicht unterschreiben wollen. Behörden wissen oftmals garnicht was sie dürfen, bzw. beugen geltendes Recht soweit es auch nur geht, natürlich immer in der Hoffnung, dass das Gegenüber dumm genug ist und es sich gefallen lässt. Selbst polizeiliche Maßnahmen erscheinen einem oftmals wie Handeln nach eigener Meinung und Rechtsauffassung des jeweiligen Beamten, anstatt nach geltendem Recht und geschlossenen Vereinbarungen.

Gutes Personal zu bekommen ist eben nicht nur für private Arbeitgeber schwer, sondern auch für staatliche Organisationen. ;)

Herbstmilch13 
Fragesteller
 06.11.2013, 08:53

Ich denke, wenn ich freigeschaltet bin, und Sterne vergeben kann, bekommen sie den ersten Stern! Ich finde es überhaupt "super" , bereits morgens um 8:00 Uhr solch eine Beteiligung an meinem Problem zu lesen, denn registriert habe ich mich hier um 7:00 Uhr, da ich mit einem rauchenden Kopf aufgewacht bin.

So sehe ich einen Lichtblick für die sorgen die ich seit 10 Jahren trage und laut Ehering nichts unternehmen kann, denn die Jungs und mein Mann, sie wollen die prekäre Lage nicht erkennen und auch nichts tun.

Nur wenn es nicht mehr geht, dann kommen alle immer zu mir, doch ich kann auch nicht mehr!

.......denn die Verdächtigungen der Anwohner, die sind ja alle berechtigt, doch würde ich was unternehmen, habe ich meine gewaltbereiten Stiefsöhne am Kittel hängen und ich habe schon viel ertragen müssen und wurde beschimpft.

Die Oma ist ein Sammler von allem Unrat und in ihrer Küche würde ich niemals was essen, auch nicht wenn es Vakuum verpackt wäre. Mäuse und Ratten laufen in beiden Häusern, habe ich selber gesehen. Saubermachen tut da keiner und ich habe vor 8 Jahren dort mal 4 Tage geputzt und bin nicht fertig geworden und dann hat man mich raußgeworfen, mit der Begründung das ich einen Putzfimmel hätte.

Ab und an besuchen uns die Jungs (mal rauß aus ihrem Durcheinander) und dann schimpft einer über den anderen, aber ändern tut sich nichts.

Die Oma traut mir nicht und niemandem. Und sie richtet mich im ganzen Ort Altmannstein (da wohne ich) aus, obwohl ich sie einkaufen fahre und zum Arzt und ihren Gestank (sie trägt ne Windel) mit Würde ertrage und nie was gesagt hab, doch mir wird himmel Angst, was da noch alles auf mich zukommt, denn das wird ja nicht besser sondern täglich schlechter.

Nur mein Mann, der sieht ja das fatale Ausmaß und unternimmt null. für ihn ist das seine heile Welt und 'Ende, denn er ist der Vater und müßte sich kümmern, aber die Jungs haben doch keinen Respekt vor einem, der ab und an säuft, was ich einigermaßen in den Griff bekommen habe.

Post haben die grundsätzlich ungeöffnet weggeworfen oder versteckt. Diese Macke hat mein Mann immernoch und ich werde so grantig, wenn ich mal wieder auf einen ungeöffneten Brief stoße, den er zwischen seiner Unterwäsche versteckt hat, oder in Schuhen, oder auf dem Schrank.

Und die Jungs, die machen das auch so! Konnte ich denen nie abgewöhnen! Können sie sich vorstellen, dass man 6 Jahre keine Fenster geputzt hat und keine Gardinen gewaschen hat, ein Staubsauger seit 4 Jahren kaputt ist und man deshalb ja nicht saugt?

Letzte Woche kamen die Jungs und sagten, dass es bei Oma Semmelknödel gegeben hat und nach dem essen war noch ein Semmelknödel übrig und beim näheren hinsehen, wären Würmer aus dem Semmelknödel gekrochen.

"mich schüttelt es immernoch, wenn ich nur daran denke"! Die Jungs sagten, sie hätten sofort eine halbe Flasche Jägermeister (jeder) getrunken um die Dinger abzutöten!

De facto ist wäre ich beruhigt, wenn man den Söhnen sowohl als auch meinem Mann endlich mal die Augen öffnen würde, dass es so nicht geht!

Von meinem jüngsten Sohn habe ich schon Andeutungen bekommen, dass man mir nach dem Leben trachten wird, wenn ich was unternehme....! Worte mit denen ich nicht aufgewachsen bin!

Jedoch liebe ich meinen Mann, aber er will einfach nicht verstehen......und wenn ich was unternehme, muß ich um mein Leben fürchten.

Die ursprüngliche Frage habe ich heute Morgen noch im Beisein von meinem Mann gestellt, der jetzt zur Arbeit gegangen ist und wenn er das jetzt alles lesen würde, was ja die Wahrheit ist, würde er trotz allem wieder und wieder zu seinen Söhnen helfen und nicht zu mir. Und ehrlichgesagt waren es nicht die Anwohner, sondern ich war es, die aus Verzweiflung gester einfach mal so beim Ordnungsamt angerufen hat, um sich zu erkundigen, doch als ich dann darüber nachgedacht habe, wenn das herauskommt, lebe ich nicht mehr lange.

Du musst sie nicht reinlassen ausser die haben einen gerichtlichen Beschluss. Gegen den kannst du dann Widerspruch einlegen. Auch wenn die vom Amt schon bei dir drin waren. Schreib mir wie es ausgegangen ist. Dann habe ich evtl. weitere Tips.

Indy65  06.11.2013, 07:48

Das stimmt nicht ganz: im Fall eines begründeten Gefährdungsverdachts ist ein gerichtlicher Beschluss nicht erforderlich...

Still  06.11.2013, 19:38

Wenn dir deine Wohnungstüre lieb ist, läßt du die Polizei auch rein, wenn sie vor der Türe steht, denn bei Gefahr im Verzuge, und die dürfte immer gegeben sein, weil sonst die Zustände in der Wohnung verändert werden, braucht es keinen gerichtlichen Beschluß. Ein Widerspruch hätte auch keine aufschiebende Wirkung!