Zutritt zum Haus des Verstorbenen Vaters wird durch die Lebensgefährtin Verweigert darf sie das?

4 Antworten

Nein, es gehört ihr ja nicht.

Da sie nicht mehr darin wohnt, könnt ihr die Tür aufbrechen (lassen).

Besonders, dem Eblasser hat ja nur 1/7 gehört.

Das darf sie nicht

Das sollte von einem Rechtsanwalt geklärt werden, notfalls kann man Gefahr im Verzug vorschützen (wenn das Haus leersteht und z. B. die Gefahr von Einbruch besteht - leerstehende Häuser locken Einbrecher geradezu magisch an) und unter amtlicher Aufsicht (Amtshilfe Polizei?) nach den Dokumenten suchen. Besteht die Frage, inwieweit die Lebensgefährtin überhaupt einen Anteil am Haus geerbt hat, oder ob der Anteil des Vaters auf die vorhandenen Miteigentümer übergeht, dann hätte die Lebensgefährtin, falls sie keinen Mietvertrag oder so hat, nämlich gar keine Rechte am Haus.

Vielen Dank für ihre Antwort. Ob ein Mietvertrag besteht wissen wir nicht, da kein Zugriff auf irgendwelche Papiere besteht, bei der Beerdigung hat sie nur gesagt das es ein neues Testament gebe bei dem sie als Alleinerbin drin stehen würde. Das wiederum kann ich mir aber nicht vorstellen, da wie in der Frage erwähnt es 7 Miteigentümer gibt.

@Rocker030265

Sie kann höchstens für den Anteil des Verstorbenen als Alleinerbin gelten, aber nicht für den Anteil der Miteigentümer, und der macht immerhin die Hälfte (?) aus. Steht auch die Frage im Raum, wie eng die Verwandtschaft aller anderen Miteigentümer zum Verstorbenen war und ob da ggf. Pflichtanteile vom Erbe im Raum stehen.

Als Miteigentümer jedes Recht, aber wenn es bewohnt wäre, dann natürlich nur nach Anmeldung.

Da die Frau nicht mehr drin wohnt, könnten die 7 Eigentümer auch einen, oder mehrere von sich beauftragen die Tür aufzubrechen udn das Schloss auszuwechseln.