Darf mir mein Arbeitgeber den freien Tag vom Zeitkonto abziehen?
Hallo zusammen. Kurz zur Erklärung, ich arbeite im Schichtbetrieb mit einem Gleitzeitmodell. Habe jetzt nach 20 Jahren das erste mal wieder Nachtschicht.Die Nachtschicht startet Sonntag Abend um 20 Uhr und endet Täglich um 5 Uhr, das geht bis Samstag morgen um 5 uhr so durch, also 6 Tage jeweils von 20 bis 5 Uhr . Die 2. Woche startet wieder Sonntag 20 Uhr und somit habe ich keinen freien Tag. Laut Gesetzt steht mir aber für 6 geleistete Arbeitstage ein freier Tag zu der mir binnen 2 wochen eingeräumt werden sollte.
Jetzt zu meiner Frage,
Wenn ich den Tag dann bekomme, darf er mir diesen von meinen Stunden oder meinem Urlaub abziehen?
2 Antworten
Hallo biochrom36,
nein. Dieser extra freie Tag wird dir nicht von den Stunden abgezogen werden.
Bei einer 5-Tage-Woche wird dir der Samstag auch nicht von den Überstunden abgezogen.
emesvau
Gleitzeit hat damit rein gar nichts am Hut.
Dein freier Tag ist, wegen der durch die Nachtschicht verschobenen Zeit, quasi die nicht stattfindende Schicht von Samstag 20 Uhr bis Sonntag früh 5 Uhr.
Der freie Tag heißt nicht zwingend, dass die freien 24 Stunden um 0 Uhr beginnen und um 24 Uhr enden...
Doch, genau das heist es, ein Freier Tag bedeutet von 0 bis 24 uhr, habe ich zumindest so auf einer Fachanwaltsseite gelesen. Da steht nur nicht, ob mir dieser wenn ich ihn dann bekomme von meinem Zeitkonto abgezogen werden darf.
Dann verlinke diese Seite hier bitte mal!
danke für deine Antwort, so denke ich auch, gilt das aber auch im Gleitzeitmodell? Bin mir da nicht ganz sicher.