Geht Nacht und Sonntagszuschlag zusammen?

3 Antworten

Du bekommst in diesem Fall sowohl den Sonntagszuschlag als auch den Nachtzuschlag. Also ab 23 Uhr den Nachtzuschlag und ab 0 Uhr den Nachtzuschlag und den Sonntagszuschlag.

Dankeschön

ich werde mit meinem Chef noch mal sprechen !!! Beim ersten Gespräch meinte er das sein Steuerberater das so möchte !!! Aber das kann ich nicht ganz glauben !!! Habe bei meinen Früheren Arbeitgebern auch immer beides am Sonntag bekommen !! Bei Feiertagen war das immer nur anders!!! Wenn die auf einen Sonntag gefallen sind gab es immer nur einen Zuschlag ( weiß jetzt nicht mehr welchen ... ob dann den für Sonntag oder Feiertag ... glaube immer den Höheren !! ) ABER NACHTSCHICHTZULAGE GAB ES TROTZDEM ... also auch mit dem Feiertag zusammen !!! Also eigentlich gibt es immer den Nachtzuschlag ...!! So kenne ich das

Das hängt von deinem Tarifvertrag (wenn in deinem Betrieb einer gilt, oder von deinem Arbeitsvertrag ab.

Im öffentlichen Dienst beispielsweise werden Sonntags- und Nachzuschlag parallel gezahlt, während andere Zuschläge miteinander "konkurrierern", also nur der jeweils höhere gezahlt wird.

Wenn also z.B. im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, dass beim Zusammentreffen beider Tatbestände nur ein Zuschlag gezahlt wird, dann solltest du beide nebeneinander erhalten.

Danke für deine Antwort ! Ich habe einen ganz normalen Arbeitsvertrag !! Und es steht einfach nur schlicht geschrieben das ich 25% Nachtzuschlag ab 23 Uhr bekomme und halt 20% Sonntagszuschlag !!! Mehr nicht !!Mein Chef bezahlt mir Samstag Abend 1 std Nachtzuschlag ( also bis 0 Uhr ) und dann bis 3 Uhr NUR Sonntagzuschlag !!!! Sonntag Abend NUR bis 0 Uhr Sonntagzuschlag und von 0-3 wieder nachtzulage !!! Ich denke halt das ist nicht ganz rechtens .... sondern ich müsste halt für diese 4 Nachtschichtstunden die ich Sonntags mache AUCH die 25 % bekommen !!! Ich denke das die Nachtzulage gesetzlich ist und er sie zahlen MUSS !!! Aber so direkt steht es nirgends geschrieben !!! Die Beispiele die man findet beziehen sich immer nur von Sonntag auf Montag 😢!!

@Cesano787

Es gibt leider keinen gesetzlichen Nachtzuschlag. Gesetzlich ist lediglich die Steuerfreiheit von Nachtzuschlägen in einem gewissen Umfang geregelt. Trotzdem solltest du auf die Zahlung beider Zuschläge bestehen. Dein Chef sollte dir dann nachweisen, wo eine Konkurrenzregelung der beiden Zuschläge festgeschrieben ist.

Also ich verstehe das jetzt aber so das ich dann beides bekomme ... Nachtzulage und Sonntagzulage zsm. Nachtzulage ist doch gesetzlich oder nicht?? Mein Chef bezahlt samstag abend  bis 0 Uhr 25% Prozent nachtz. und dann von 0 bis 3 NUR 20% . sonntagz. Das ist doch dann nicht richtig. Er muss doch Nachtzulage bezahlen. Und in dem Artikel verstehe ich es auch so das das Nachtz. und sonntagz zsm geht. Nur Feiertagz und sonntz geht nicht zusammen ... da zählt der höhere. Aber Feiertagz und Nachtz. würde auch zsm gehen

@Cesano787

Also ich verstehe das jetzt aber so das ich dann beides bekomme .

Das sehe ich auch so, ist ja auch ein Beispiel gegeben.

Folgende Aussage von mir ist daher nicht richtig:

Es zählt dann der höhere Zuschlag; also nicht beides:

Der Arbeitgeber muss Dir Nachtzuschlag oder Freizeitausgleich geben, allerdings muss der Nachtzuschlag nicht 25 % sein, wenn es tarifliche Regelungen gibt.

http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Arbeitsrecht/Nachtarbeit.html

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verguetung-gesetzlicher-anspruch-auf-25-prozent-nachtzuschlag_76_332050.html

@johnnymcmuff

Ok lieben Danke für deine schnelle Antwort !! Das heißt ich würde dann Quasi jede geleistete Nachtstunde am Sonntag 45% bekommen weil bei mir im vertrag vereinbart wurde das ich halt 25% Nachtschichtzuschlag ab 23 Uhr bekomme und 20% Sonntagzuschlag ?