darf mir ein Zivilist Fristen setzen

2 Antworten

...wenn schon von Zivil-isten die Rede ist, im Zivil-Recht dient die Fristsetzung dazu eine andere Person mit einer Leistungspflicht in Verzug zu setzen. Folge des Verzuges ist, daß der säumige Schulderner der Leistung dem Gläubiger, vom Verzugseintritt an, sämtliche mit der Verzögerung entstehenden Schäden/Kosten zu ersetzen hat. Sollte also die Verpflichtung zum Rückschnitt bestehen, könnte die Nachbarin auf die Idee kommen, mit Ablauf der Frist, im Wege der Selbstvornahme, diesen auf Kosten des Schuldners selbst vorzunehmen oder teuer vornehmen zu lassen.

Natürlich hat die Nachbarin eine Mitwirkungspflicht. In den meisten Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer gibt es ein sog. Leiterrecht, wonach der Nachbar es zu dulden hat, daß zur Durchführung notwendiger Arbeiten an einem Grundstück eine Leiter auf sein Grundstück gestellt wird.

Verzug gibt es nur mit Verschulden. Kann man also die Arbeiten nicht durchführen, weil die Nachbarin nicht ordentlich mitwirkt, dann kommt man auch nicht in Verzug...

Fristen setzen kann eine jeder "Bleder". Sie können verpflichtet werden Überhänge Ihrer Bäume zu kürzen. Dass Sie irgendwann, bevor die Bäume ausgewuchert sind, ohne Wahrung eines angemessenen Abstands zur Baumpflege eine Teich direkt an die Grundstücksgrenze gegraben haben, das ist nicht die Schuld der Nachbarin. Schaffen Sie ein Podest, auf dem Sie eine Leiter sicher positonieren können und dann genügen Sie Ihren Pflichten nach dem Nachbarschaftsrecht! Es könnte sonst für Sie recht teuer werden!