Darf mich mein Nachbar gegen meinen Willen filmen?

21 Antworten

Nein das darf er nicht! Wenn er eine Kamera installiert die einen öffentlichen Platz filmt muss er es ersten melden und zweitens darf er die gespeicherten Daten nicht länger als 48 Stunden aufbewahern und einen Grund bräuchte er auch noch! Einen Anurf bei der Stadtverwaltung dürfte dieses Problem lösen. Wenn er selber aber immer mit der Kammera filmt so würde ich empfehlen das sie ich einmal Zeit nehmen aus dem Auto austeigen und lange auf die Kamera starren und winken! Wenn das dem Nachtbarn immer noch nicht zu blöd ist dann klingeln sie einfach einmal und fragen ob sie auch abzüge des Viedeo oder der Fotos bekommen!

nein darf er nicht ohne dich vorher gefragt zu haben.jeder hat recht auf privatsphäre

ja solche Nachbarn kenne ich die haben ihre Bildung aus der Bild aber lass es dir nicht gefallen an besten sagst du ihn das er es lassen soll wenn er dann nochmal Stress mit solche Aktionen macht dann zeig ihn an unsere Nachbarn haben mich danach in ruhe gelassen

du musst verstehen wenn du nicht jeden auf deutsch gesagt in den a**** kriechst dann good bay Nachbarschaft

Kajetana 
Fragesteller
 24.06.2010, 17:01

hmm, ja aber mit denen kann man gar nicht reden. hab ich ja versucht. wenn es nicht so traurig wär, wärs ja komisch. wenn man sagt:" Muss das sein? Wozu soll das gut sein?" dann maulen die "Wos geht di des on!" es sind asoziale aber ich würde auch gerne wissen, warum die, obwohl sie alle arbeitslos sind und schulden haben (das weiß ich mittlerweile vom einsichtig gewordenen bürgermeister) sich kameras und ein auto leisten können! sollte da nicht eigentlich das pfändungsamt kommen oder wie man das nennt?

wundertute  22.07.2013, 14:02
@Kajetana

dein bürger-mei-ar...sch gehört ins zuchthaus, wie kommt der dazu private daten im ort zu verteilen? du bist auch nicht besser, stasischnüffler selber dreck am stecken, aber anderen nicht die butter auf dem brot gönnen

Du hast das Recht am eigenen Bild. Er darf dich nicht ohne deine Zustimmung aufnehmen außer du bist eine Person des öffentlichen Lebens oder dass du kein zentraler Teil des Bildinhalts bist. Das ist rechtlich etwas verwaschen zumal es in der Einfahrt ist. Wenn die Bildwirkung ohne dich unverändert ist, muss er dich nicht um Zustimmung bitten.

Es hört sich aber sehr danach an, dass du der einzige Bildinhalt bist.

§ 201a StGB Es wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer* 1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.* (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.* (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.*

Besonders (1) dürfte interessant sein. Sollte er euch z.B. durch Fenster filmen, begeht er eine Straftat.

  1. Nachbarn dürfen natürlich Kameras auf ihrem Grundstück installieren, diese dürfen aber nur das eigene Grundstück filmen. Sie dürfen auch nicht den öffentlichen Verkehrsraum davor filmen oder noch schlimmer euren Garten.

  2. Du hast das Recht am eigenen Bild, d.h. dass du jegliche Aufzeichnung & Nutzung verbieten kannst. Außnahmen gibt es nur bei Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen wenn du nicht der Hauptbestandteil des Bildes bist.

pacole1  24.06.2010, 16:36

DH...........für mich die kompetenteste Antwort

DrDralle  24.06.2010, 16:43

Ich möchte noch anführen, dass das Filmen zu Überwachungszwecken natürlich ebenfalls verboten ist

marcel1979  24.06.2010, 16:55
@DrDralle

Wie meinst du das? Die Videoüberwachung des eigenen Grundstückes ist absolut gesetzeskonform. Es gibt Problemfälle mit gemeinsamen Zufahrts-/Gehwegen aber ansonsten ist das Privatgrundstück okay.

Aronphoenix  24.06.2010, 16:58
@DrDralle

natürlichnur wenn etwas anders als das eingene Grundstück zu sehen ist.

Heimdall03  21.12.2010, 08:36
@Aronphoenix

du musst in deinem grundstück aber darauf (durch schilder) aufmerksam machen,daß eine optische überwachung erfolgt,besucher (freunde,bekannte,postbote u.s.w) müssen darauf hingewiesen werden.....