Darf ich bei einer Wohnungsbesichtigung des Eigentümers meine eigene Wohnung Filmen? ?

6 Antworten

Du darfst Deine eigenen 4 Wände filmen, aber nicht die Personen, die dabei sind. Es geht um das Recht am eigenen Bild, also das Recht, selbst zu bestimmen, ob man abgebildet wird oder nicht.

Dazu gibt es eine Menge von Situationen, die erklären, wann filmen oder fotografieren erlaubt ist.

Hier einige Beispiele:
Du filmst als Tourist Sehenswürdigkeiten. Natürlich werden dabei auch Personen gefilmt. Das ist erlaubt.
Du stellst Dich in Deiner Stadt vor das Rathaus und filmst anlasslos den
Eingang. Nicht erlaubt. Falls Dich gefilmte Personen ansprechen, können
diese Dich auffordern, das Filmen einzustellen.
Du filmst auf einer Hochzeit eines/einer Familienangehörigen, bist aber nicht der offiziell bestimmte Filmer. Einzelne Gäste könnten Dich bitten, die Filmerei einzustellen. Veröffentlichung der Aufnahmen, z. B. auf Youtube, ist nur erlaubt, wenn alle Gäste zustimmen.
Dashcam im Auto: Die Verwendung einer solchen Aufnahme wurde kürzlich in einem Einzelfall erlaubt, weil keine Personen zu erkennen sind. Ansonsten auch nicht erlaubt, dass solche Aufnahmen z. B. ins Netz gestellt werden, ohne dass z. B. Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden.
Wenn Du nun Besucher in Deiner Wohnung filmst und diese das nicht wollen, musst Du das einstellen. Hast Du eine Videokamera z. B. im Flur fest installiert, musst Du darauf hinweisen. Wenn man Dich bittet, diese abzudecken oder auszuschalten, musst Du dem Folge leisten und evtl. schon produzierte Aufnahmen wieder löschen.

Es geht um das Recht auf das eigene Bild.

Jeder, der gefilmt wird, muss damit rechnen, dass die Aufnahmen
unrechtmäßig verwendet werden und darf deshalb darauf bestehen, dass
solche nicht gemacht werden.

Verwendung von unrechtmäßig gemachten Aufnahmen ist nicht erlaubt und wird als Beweis vor Gericht auch nicht anerkannt. Somit hätten sie allenfalls für Dich selbst dokumentarischen Wert. Mehr nicht.

Filmerei zu Beweiszwecken ist also ziemlich sinnlos.

Sorry, aber von dem langen Text ist fast alles falsch.

@Mikkey

Wenn der aber darauf besteht in die Wohnung zu gehen ich aber sage nur mit filmen dann muss er ja nicht rein gehen oder wie geht es dann weiter? Ich bin ja verpflichtet ihm einzulassen aber hab ich nicht das Hausrecht?

@Mikkey

Sorry, aber von dem langen Text ist fast alles falsch.

Du hast in einem anderem Kommentar gefragt. ob er das belegen kann und ich frage Dich.

Kannst Du das belegen?

@Mikkey

@Mikkey: Diesen Kommentar ignoriere ich noch nicht einmal.

@stoFan

Wenn Du auf diese Weise Besichtigungen verhinderst, wirst Du wohl früher oder später schadensersatzpflichtig gemacht, wenn dem Verkäufer dadurch eine Schaden entsteht, also wenn dadurch Besichtigungen nicht stattfnden können und deshalb nicht verkauft werden kann.

Spästestens dann würde sich auch ein Urteil googeln lassen.

Andere Konsequenz:

Du erhältst eine Abmahnung und wenn darauf dann immer noch keine Besichtigung ohne Filmen möglich ist, wirst Du die fristlose Kündigung erhalten. Dieser folgt eine Räumungsklage und der Räumungsprozess und am Ende steht ein Urteil. (s. o.)

Das Hausrecht umfasst nicht das Recht, Menschen zu filmen, die das nicht wollen. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Aber jenseits aller juristischen Belange: Der Respekt gegenüber jedermann/frau gebietet es, Fotografieren oder Filmen einzustellen, wenn diese Person das nicht will, bzw. die Aufnahmen, wenn sie schon passiert sind, wieder zu löschen. Wer diesen Respekt nicht aufbringen kann, das zu verstehen, hat in meinen Augen ein hohes moralisches Defizit.

Der Eigentümer hat das Recht sich persönlich vom dem Zustand der Mietsache zu überzeugen.

Hi, also es hat vermehr ärger mit der letzten Vermieterin gegeben, diesbezüglich aufgrund voriger Schwierigkeiten habe ich Angst durch den neuen Eigentümer benachteiligt zu werden. 

1. Was glaubst Du, welchen Eindruck Du durch so ein Verhalten erweckst?

2. Du weißt doch gar nicht ob der alte Vermieter über Dich geredet hat. Nehmen wir an, Du bist ein sehr schwieriger Mieter. Meinst Du es wäre sinnvoll als Verkäufer das dem Käufer auf die Nase zu binden?

Wenn ich Ihm nicht Filmen darf ist es ja OK aber muss ich diesen dann trotzdem in die Wohnung lassen? 

Der Vermieter hat das recht zur Besichtigung, diese und weitere wichtige Sachen stehen hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm

mir geht es ja nur um eine Beweissicherung fals er etwas macht was ich nicht will. Ich kann leider nicht sagen was alles bereits passiert ist, aber das Verhältnis ist sehr angespannt. 

Dann hat man eben mehrere Zeugen dabei.


wenn er dabei nicht gefilmt werden möchte, dann hat er auch das Recht dazu...

Du darfst natürlich deine Wohnung filmen, das kann dir Keiner verbieten. Du musst aber drauf aufpassen, das dort keine Personen gefilmt werden, die nicht gefilmt werden wollen. Damit verletzt du deren Persönlichkeitsrecht.

Wie würdest DU reagieren, wenn der VERMIETER bei einer Wohnungsbesichtigung DICH filmen würde?

Ich versteh aber nicht, wozu du als Bewies den Besuch filmen musst. Kannst du nicht schreiben oder lesen?

Hi, also es hat vermehr ärger mit der letzten Vermieterin gegeben, diesbezüglich aufgrund voriger Schwierigkeiten habe ich Angst durch den neuen Eigentümer benachteiligt zu werden. Wenn ich Ihm nicht Filmen darf ist es ja OK aber muss ich diesen dann trotzdem in die Wohnung lassen? mir geht es ja nur um eine Beweissicherung fals er etwas macht was ich nicht will. Ich kann leider nicht sagen was alles bereits passiert ist, aber das Verhältnis ist sehr angespannt. Gruß

@stoFan

Du nimmst EINFACH eine Zweite Person dazu.

Und ja, du musst ihn in dem Fall rein lassen. Was soll er denn in deiner Wohnung machen, ohne deine Erlaubnis?

Da hat der Neueigentümer Recht: Diesen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht muss er nicht dulden.

Du kannst einen Zeugen bei der Besichtigung hinzuziehen.

G imager761

muss ich diesen dann trotzdem in die Wohnung lassen wenn er nicht zustimmt? Gruß

@stoFan

Selbstverständlich. Dem Eigentümer steht ein Besichtigungsrecht n. § 809 BGB zu, dass er auch gegen deinen Willen gerichtlich durchsetzen kann.

Noch einmal: Nimm einen Zeugen zu der Besichtigung mit, falls du meinst, Beweise haben zu müssen. Film-oder Tonaufnahmen des Eingetümers bei der Besichtigung sind dir untersagt.

Du kannst sicher eine Quelle nennen, auf der dieses "Persönlichkeitsrecht" basiert.

@Mikkey

Gern: Der BGH urteilte, dass der Einzelne keineswegs generell dulden muss, dass jedermann von ihm Bildnisse fertigt.

Das Recht am eigenen Bild stellt eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. (vgl. BVerfG NJW 1973, 1226; BGH NJW 1992, 2084; NJW 1994, 124).

Die Herstellung eines Bildnisses ohne Einwilligung des Abgebildeten kann einen unzulässigen Eingriff in dessen nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht bedeuten. (vgl. BGH NJW 1957, 1315; NJW 1966, 2353).

Dabei kann auch die Herstellung von Bildnissen einer Person selbst ohne Verbreitungsabsicht (die aber hier ausdrücklich beabsichtigt ist) einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen darstellen. (so BGH, Urteil vom 25.04.1995 - VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955)-

G imager761

@imager761

Leider befasst sich keines dieser Entscheidungen mit einem Fall, der mit der der Frage zugrundeliegenden Situation vergleichbar ist.

Im Gegenteil räumt der BGH sogar die Möglichkeit ein, dass das Beweissicherungsinteresse des Fragestellers ein ausreichender Rechfertigungsgrund für sogar eine weitreichendere Aufnahme sein könne:

    Ob ein derartiger rechtswidriger Eingriff anzunehmen ist, kann nur unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und durch Vornahme einer die (verfassungs-)rechtlich geschützten Positionen der Beteiligten berücksichtigenden Güter- und Interessenabwägung ermittelt werden