Darf mich eine Verkäuferin dazu auffordern, mich auszuziehen?

9 Antworten

Die Verkäuferinnen dürfen Dich natürlich nicht durchsuchen; ob eine Anzeige was bringt, ist eine interessante Frage.

Meine Gedanken dazu: Im Prinzip ist es ähnlich, wie wenn Dich ein wildfremder Mensch auf der Straße auffordert, Dich auszuziehen. Musst Du nicht machen und wenn Du es doch machst, ist es Deine Sache. Im Geschäft warst Du allerdings in einer Art Zwangslage durch den Diebstahl. Andererseits hatten die Verkäuferinnen (vermute ich mal) kein sexuelles Interesse an Dir.

Also schwierige Sache, ob eine Anzeige was bringen würde oder nicht.

Fühlst Du Dich denn in irgendeiner Form missbraucht bzw. denkst Du, dass Du seelischen Schaden davongetragen hast?

Ja ich denke kaum, dass es sexuell bedingt war. Naja, ich wurde jahrelang in der Schule gemobbt, weswegen ich in Rehas und Therapien war. Und der Vorfall hat mein Selbstbewusstsein nicht unbedingt gestärkt. Klar ich habe jetzt nicht gerade starke psychische Schäden davon, aber trotzdem denke ich hin und wieder daran. Deswegen jetzt ja auch die Frage. 

@popipopi

Ursächlich bist du ja immer noch die Täterin. Du kannst dich jetzt nicht gut als Opfer präsentieren. Da wirst du auch beim Gericht auf wenig Gegenliebe stoßen.

Hm... also ich denke, dass Du die Verkäuferinnen wegen so etwas wie Nötigung anzeigen kannst. Dass Du noch minderjährig bist, könnte erschwerend hinzukommen. Ob Du von ihnen Geld einklagen kannst, ist eine andere Sache. Aber eventuell, falls Dir ein Psychiater attestiert, dass Du darunter leidest.

@DerHans: Das ist Blödsinn. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun.

. Danach wurde ich in einen Raum gebracht, in dem 2 Verkäuferinnen auf mich gewartet haben.

In jedem 'normalen'Geschäft hätte man nach deinem Geständnis die Polizei gerufe.

Der Vorfall ist schon 3 Wochen her.

Diese Aussage senkt die Glaubwürdigkeit deiner Frage für mich auf nahe null.

Die Polizei hatte man auch gerufen, nachdem ich durchsucht wurde. 

Die dürften nicht einmal in deine Tasche oder sonst was schauen.
Zu solchen Maßnahmen ist nur die Polizei berechtigt, welche dabei
auch meistens gerufen wird.

Nun gut, ein Fan der FKK bin ich zwar auch, aber vor
Verkäuferinnen würde ich mich dennoch nicht ausziehen,
besonders nicht zwangshaft.

Das zuzugeben war zwar stark, aber dich auszuziehen, war
echt verkehrt ..  Die hätten niemals das Recht dazu, so etwas
zu verlangen.

Ja mittlerweile weiß ich, dass es ein Fehler war. Ich wusste in dem Moment aber nicht, was ich sonst hätte tun sollen. Die 2 haben auf mich eingeredet, dass es noch mehr Ärger geben würde wenn ich mich denen widersetze. Hatte ehrlich gesagt schon ein wenig Angst.^^ 

@popipopi

Die "zwei" sind Angestellte :D Die haben keine weiteren Pflichten, als gewöhnliche Verkäufertätigkeiten. Kontrolle etc. pp. ist Sachen der Polizei. Ich würde die beiden wegen Nötigung, sowie sexueller Nötigung anzeigen.

Hoffe, du hast dennoch draus gelernt, was Diebstahl angeht.

@Melissaxy98

Ja daraus gelernt habe ich auf jeden Fall, ich weiß dass es Falsch war.. Aber wegen dem Anzeigen bin ich mir eben nicht so sicher. Ich habe mich ja schließlich dann doch ausgezogen:/

@popipopi

Hey, bei Straftaten gibt jeder mal nach .. Es war mindestens Erpressung. Desweiteren die von mir aufgeführten Straftaten. Zudem sind Angestellte nicht dazu berechtigt, jemanden dazu zu zwingen, sich auszuziehen. Das wird von der Polizei auf der Dienststelle getätigt, sofern es denn nötig ist. Polizisten schauen auch nicht auf deine Brüste, deine Scheide etc. pp. Sie gehen nur dem nach, was deren Aufgabe ist.

Denk noch einmal drüber nach, aber ohne Anzeige würde ich die beiden nicht davonkommen lassen.

@popipopi

wurde die polizei nicht eingeschaltet?

hast du was unterschrieben?

wollten sie dich untenrum nicht auch kontreeollieren?

@SSiMmMone

Ich habe ganz am Ende unterschrieben, dass ich den Diebstahl zugegeben habe und für mehr auch nicht. Ja, ein paar Minuten später kamen dann auch 2 Polizisten. Aber ich hatte in dem Moment einfach zu viel Angst um noch überhaupt irgendwas zu sagen. Und nein, ich hatte schließlich nur noch eine Unterhose an, in der ich wohl kaum eine Jeans oder ähnliches hätte verstecken können und die hätte ich mit Sicherheit auch nicht ausgezogen.

@Melissaxy98

Ich kann ersmal nicht mal eine Nötigung erkennen. Erpressung liegt hier in keinem Fall vor, ebensowenig sexuelle Nötigung.

Du musst dich natürlich nicht vor Verkäuferinnen im Laden oder sonstigen Wildfremden Menschen ausziehen. Das dich die Verkäuferinnen als Minderjährige/n dazu gezwungen haben könnte dies eine Straftat sein. Der kritische Punkt ist hier eher das Beweisproblem.

Nicht mal Polizisten hätten das so einfach gedurft...

Wie alt bist Du?

Das wird schwer zu beweisen sein, Du hättest darauf bestehen sollen, dass die Verkäuferinnen die Polizei rufen.

Ich würde einen offenen Brief an die Geschäftsleitung und die Bildzeitung schicken.