Geld im Brief geklaut?

8 Antworten

Mal ganz abgesehen davon das man niemals Geld, in welcher Höhe auch immer, in einem normalen Brief verschickt, kannst du selbst nichts machen. Er allerdings auch nicht. Er kann dich Anzeigen wenn er möchte, kann abe nichts Beweisen, und du von der Tochter mal abgesehen auch nichts. Ich bezweifele das in dieser Richtung etwas passieren.

Gar keine, da Du die Zahlung nicht beweisen kannst, außer mit der Zeugenaussage Deiner zehnjährigen Tochter, die dem Gericht nicht reichen wird, da sie offensichtlich auf Deiner Seite steht und ein Gefälligkeitszeugnis wahrscheinlich erscheint.

Zahlungen gleich welcher Art sollte man stets nachvollziehbar machen, damit genau so etwas nicht passiert. Üblicherweise überweist man das Geld, dann hat man den Kontoauszug als Nachweis. Bargeldzahlungen sollte man nur gegen Quittung leisten, was offensichtlich persönliche Übergabe voraussetzt. Du hättest auch am Bankschalter bar auf sein Konto einzahlen können und dann auch einen Einzahlungsbeleg erhalten.

Du kannst nicht beweisen, ihm das Geld gezahlt zu haben. Damit wirst Du erneut zahlen müssen. Lediglich jene 15 € musst Du nicht erneut zahlen, da er deren Empfang eingeräumt hat.

Ob die 50 € tatsächlich aus dem Brief entwendet worden sind oder der Empfänger das nur behauptet, ist dabei nicht relevant. Ich würde eher auf letzteres tippen, denn wer öffnet einen Brief, klaut einen Teil des enthaltenen Geldes, packt den Rest wieder rein und schickt den Brief weiter? Wer dieses Geld klaut, der klaut alles und lässt den Brief verschwinden.

Aber wie gesagt, es könnte ja auch sein, dass Du von vornherein nicht mehr reingetan hast, und Du kannst das Gegenteil nicht beweisen.

Lern draus für's nächste Mal.

Der Strafanzeige kannst Du gelassen entgegen sehen - da wird nichts passieren.

Unvorhersehbar ist jedoch, was passiert, wenn er das Geld zivilrechtlich einklagt.

Ihm sein Geld auf dem Postweg zurückzuschicken war grob fahrlässig, da hättest du um seine Bankdaten bitten müssen!
Wahrscheinlich wirst du jetzt noch mal blechen müssen falls er einen Anwalt beauftragt, da du grob fahrlässig gehandelt hast und somit haftest. Mit einer Anzeige wird er allerdings nichts erreichen können. Da steht es Aussage gegen Aussage.

Das glaube ich ihm nicht. Wenn Geld geklaut wird verschwindet der Brief meist ganz oder das gesamte Geld ist weg. Geld in einem Brief zu verschicken ist extrem fahrlässig. Man darf es eigentlich gar nicht. Und von der Post bekommt man daher sicher nichts, selbst bei einem Einschreiben wäre das ganz schwierig. Wenn er darauf besteht wirst du auf anderem Wege wohl nochmal zahlen müssen.