Tagessatz für Obdachlose (Wohnungssuchende) durch Jobcenter nur drei Tage lang (SGB II, §36)?

2 Antworten

Es gibt viele Kreise/Gemeinden/Städte, die für den Tagessatz für durchwandernde Obdachlose, eine zeitliche Beschränkung, von 3-7 Tage haben. Das ist auch rechtlich abgesichert und ist eigentlich eine Sonderregelung für Nichtsesshafte, die immer unterwegs sind. Viele bieten die Möglichkeit für Tagessätze für Durchwanderer gar nicht mehr an. Denn dazu gibt es keine rechtliche Verpflichtung mehr.

In ganz wenigen Städten, kann man ohne Antrag, auch längere Zeit Tagessätze erhalten.

Wenn du länger ALG II beziehen möchtest, musst du dir eine Postadresse einrichten und somit auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Dann kannst du in den Festbezug und bekommst ganz normal monatlich dein Hartz 4.

Also hast du 2 Möglichkeiten: Fest machen oder weiter ziehen.

für den bezug von alg2 brauchst du eine feste meldeadresse. das kann entweder die caritas sein, eine andere öffentliche einrichtung oder das jobcenter. schau auch hier rein wenn du magst: www.elo-forum.org

Nein, man braucht nur eine Postanschrift. Das war aber nicht seine Frage. Wenn er keinen festen Wohnsitz hat kann er sich schließlich nirgendwo offiziell anmelden. Das wäre sogar ein melderechtlicher Verstoß.

Die Ausgangsfrage war aber eh ne andere.

@hacklberry

Das stimmt vollkommen! Ich brauche keine Meldeanschrift. Und es ist strafbar sich bei jemandem anzumelden, wo man dann aber selbst nicht wohnt. Zumindest habe ich diese Information bekommen.
Danke!