Frage zum Nachbarschaftsrecht (Wand einer überdachten Terasse auf Nachbar's Grundstück). Wer ist im Recht?

4 Antworten

Ihr müsst etwas recherchieren !! Wann wurde die Wand gebaut und wie hat der Nachbar damals darauf reagiert. Denn durch dulden enstand eine Erlaubniss und da es bereits einige Jahre her ist kann der gar nichts. Vermutlich hat er das dem Vorgänger erlaubt. Das nächste ist, das Grenzen oft nicht da sind wo man vermutet :-) Ich würde dem zurückschreiben das Sie sich, zusammen mit dem Bauamt um die Sache kümmern wollen und im etwas Geduld bitten das es....regnet, schneit... Und jedesmal wenn er wieder ankommt eine weitere Ausrede erfinden. Evtl. verliert er die Lust Denn wenn er was will muss er ein Schiedsverfahren anleihern und dann erklären warum er nach so vielen Jahren was will. Dazu braucht man keinen Anwalt......Bei wird auch versucht die Sache und Rechtslage zu beleuchten. Einen Anwalt braucht man erst wenn eine "Klage" vor Gericht kommt. Dh. vorher sollte man kein Geld ausgeben. Evtl. schmeisst man den Brief weg und schließt ne Rechtschutz ab....

Hallöle,

diesbezüglich ist die Rechtsprechung wirklich recht komplex und detailgelenkt; eine vorschnelle Antwort könnte somit genau die verkehrteste sein!!! 

In der Sache ist z.B. vielleicht schon die rechtlich relevante 3-jährige Verjährungsfrist zum Tragen gekommen, allerdings sind dafür viele Gegebenheiten sehr ausschlaggebend. Z.B. ob die Überbauung offensichtlich war (und danach hört es sich für mich an) oder unwissentlich passierte, ob es womöglich schon Vereinbarungen zwischen den Grundstücks-Eigentümern gab/gibt (und wenn ja, was für welche), welcher Art die Überbauung konkret ist, ob sie z.B. statisch relevant ist oder nicht, ob es schon Absprachen mit dem Vorbesitzer Deines Gebäudes gab, usw. usw. usw. ...

Ein wichtiger Paragraph hierzu ist z.B. der BGB § 912 - Überbau; Duldungspflicht:

"(1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.

(2) Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend."

(sh. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__912.html )

Einige ganz wertvolle Infos dazu findest dazu z.B. hier unter dem Stichpunkt "Überbau":

http://www.finanztip.de/nachbarstreitigkeiten/#überbau

oder auch hier noch etwas ausführlichere Infos, incl. einiger Urteile:

http://www.bauwissen-online.de/Seiten/news348.html

————————————————————————

Ich würde Dir aber auf alle Fälle empfehlen für etwas rechtssichere Infos die Frage mit dem gleichen Inhalt z.B. einfach noch mal hier zu posten (ist kostenlos): 

http://www.123recht.net/forum (und dort im Fachbereich / Unterpunkt Baurecht)

Dort antworten u.a. (aber nicht nur!) auch viele Anwälte und sonstige fachkundige Leute in ihrer Freizeit! 

Falls Du es aber sicherheitshalber wirklich rechtssicher & verbindlich haben willst, kannst Du auch einen Anwalt direkt fragen (das ist dann zwar kostenpflichtig, jedoch zu einem selbst vorher festzulegenden Preis ab 25,-€) unter:

http://www.frag-einen-anwalt.de

(Zur Info: die beiden Foren gehören quasi indirekt zusammen, nur die Rechtsverbindlichkeit ist wie beschrieben unterschiedlich. Und nein, ich mach hier keine Werbung, sondern versuche nur möglichst rechtssicher zu helfen!!! ✌😎 )

So, der Aufsatz ist jetzt lang genug und Deine Augen schwitzen womöglich schon. 😊

Von daher jetzt nur noch: viel Erfolg beim weiteren Vorgehen!

wölfin

privatfoerster  28.12.2016, 03:04

Da wird von den sogenannten Fachleuten, wie in vielen Rechtsforen, so viiiiel dummes Zeugs geschrieben.

Weil genau das bekommt man da nämlich gerne nicht gesagt:
"diesbezüglich ist die Rechtsprechung wirklich recht komplex und
detailgelenkt; eine vorschnelle Antwort könnte somit genau die
verkehrteste sein!!! "
Stattdessen eine auf Glauben oder Gefühl gerichtete Anwort, die eindeutig und rechtlich einwandfrei ist.

Probieren kann man es aber es ist mit höchster Vorsicht zu geniessen, weil man bekommt dort im Forum kostenlos gerne auch nur Alltagsweissheiten und Stammtischwahrheiten erzählt auch von vielen Juristen.

Wenn man dort Geld für einen Anwalt ausgibt, dann haftet der. Aber halt so wie ein Anwalt gerade unter Juristenkollegen haftet.

Habt ihr eine Einverständniserklärung des Nachbarn, dass eure Mauer auf seinem Grundstück stehen darf? Vermutlich ist das nicht so. Da würde ich es nicht auf eine Klage ankommen lassen, sondern möglichst schnell mit dem Rückbau beginnen.

Wer die Mauer gebaut hat, ist völlig egal. Ihr seid die Eigentümer und damit verantwortlich.

Hast du mit deinem Kaufvertrag die Baugenehmigung mitsamt den Plänen erhalten? Ansonsten besorgt du dir diese beim zuständigen Bauamt, oder überlässt dies deinem Anwalt. Bei einer Gerichtsverhandlung nutzen dir Vermutungen nichts. 

Wusstest du beim Kauf, dass es hier Grenzstreitigkeiten gibt? Bzw. Hast du an dem gekauften Urzustand etwas geändert? 

Wieso kommt der Eigentümer des Nachbargrundstücks jetzt, hätte es dies 2011 gemacht, könnte ich es besser nachvollziehen. Woher kommt das Wissen, dass der Nachbar Recht hat bezüglich dem Grenzverlauf? Ist hier vor kurzem eine Grenzherstellung erfolgt? 

Das sind jetzt mal meine Gedanken als juristischer Laie. Ob dich die Beantwortung meiner Überlegungen weiterbringt, weiß ich nicht. 

Lehgy 
Fragesteller
 28.12.2016, 13:20

Hallo kabbes69,

Wir haben den Kaufvertrag + Pläne vom Haus, aber leider ist nur das Gebäude ohne Terasse abgebildet. Wir werden demnächst aber nochmal zum Bauamt fahren und fragen ob es noch zusätzliche Pläne gibt.

Nein, wir wussten erst seit gestern das die Mauer auf dem anderen Gründstück liegt und haben deshalb auch nichts an dem Urzustand geändert.

Warum der Eigentümer jetzt erst kommt? Ich gehe stark davon aus das er die Grenzüberschreitung ebenfalls erst jetzt zufällig gesehen hat. Vielleicht auch weil er nebem dem Rückbau der Terasse noch auf andere Sachen besteht wie z.B 10+ jahre alte Bäume an der Grenze nach dem Gesetz zu kürzen.

Wie gesagt er hat uns "nur" einen selbstgeschriebenen Brief mit Frist zugeschickt bis wann wir diese Sachen zu erledigen haben bis er einen Anwalt einschaltet.

kabbes69  28.12.2016, 20:29
@Lehgy

Zum Anwalt würde ich an eurer Stelle auf jeden Fall! (Bevor du einen Bagger bestellst) Ausschlußfristen gibt es auch in Niedersachsen.:-) 

Wenn die Terrasse nicht auf dem Plan ist, könnte es gut sein, dass der Vorbesitzer sie nachträglich (schwarz) angebaut hat. Evtl hier auch nochmal den Kontakt suchen. 

Jetzt komme ich dir mit einer Vermutung: Sollten in der letzten Woche keine Landmesser bei euch rumgelaufen sein, hat Herr Nachbar ein "Orthophoto" (= Luftbild mit überlagerten Katastergrenzen ) in die Hände bekommen. Diese Pläne sind aber nicht für solche Grenzstreitigkeiten ausgelegt und dafür auch nicht exakt genug. Die optische Grenze eines Grundstückes ist noch lange nicht identisch mit der tatsächlichen Katastergrenze. 

 Alles andere fällt unter Kosten- Nutzungsrechnung. Neue Stützwand hochziehen (?) oder erst mal eine Grenzherstellung ( bei uns rd 1500 €) beantragen bzw. beim Bauamt auch gleich klären, ob die Terrasse nicht auch die Zustimmung des Nachbarn benötigt hätte? Viel Erfolg.