Pausenzeiten zum 30 Stunden Arbeitsvertrag?

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Bei 22 Arbeitstagen im Monat sind das 132 Stunden

Erstens: Du hast 30 Stunden in der Woche zu arbeiten; wie viele Stunden das im Monat sind, spielt keine Rolle!

Zweitens: Wollte man die Wochenarbeitszeit auf einen Monat hochrechnen, dann würde bei einem Umrechnungsfaktor 4,348 (da ein Monat - außer Februar im Nicht-Schaltjahr - verschieden mehr als 4 Wochen hat) Deine durchschnittliche Monatsarbeitszeit 130,44 Stunden betragen.

Frage ist das so richtig

Das kommt darauf an, ob Du tatsächlich eine Pause machst bzw. ob der Arbeitgeber angeordnet hat (oder es vertraglich so geregelt ist), dass Du während Deiner Arbeitszeit die Pausen zu nehmen hast.

Bei einer 30-Stunden-Woche und 5 Arbeitstagen hast Du einen 6-Stunden-Tag als reine Arbeitszeit. Eine Pause von 30 Minuten musst Du erst dann machen, wenn Du länger als 6 Stunden arbeitest (Arbeitszeitgesetz ArbZG § 4 "Ruhepausen" Satz 1), also bei mehr als 6 bis zu 9 Stunden.

Die Pausen dürfen in Blöcke von nicht weniger als 15 Minuten aufgeteilt werden und sollen nicht am Anfang (als zu Beginn der 7. Stunde) und nicht am Ende (also der 9. Stunde) der Arbeitszeit liegen.

Wenn Du also 6 Stunden arbeitest, darf Dir von diesen 6 Stunden nicht 1/2 Stunde als Pause abgezogen werden!

jetzt wurde mir gesagt ich habe 143 Stunden zu arbeiten weil ich meine Pause von 30 Minuten rausarbeiten muss

Diese Aussage Deines Arbeitgebers ist rechnerisch und sachlich falsch!

Rechnerisch hättest Du - wollte man zu Deiner 6-stündigen Arbeitszeit eine halbstündige Pause hinzurechnen (als 6,5 Stunden Anwesenheit am Tag, 32,5 Stunden in der Woche) - eine monatliche durchschnittliche Anwesenheitszeit von 141,3 Stunden.

Außerdem musst Du keine "Pause von 30 Minuten rausarbeiten", weil Du keine Pause machen musst - es sei denn, der Arbeitgeber hat festgelegt, dass Du während der Arbeitszeit von 6 Stunden 1/2 Stunden Pause machen musst; dann müsstest Du tatsächlich 6,5 Stunden im Betreib bleiben, solltest dann aber auch die Pause tatsächlich machen (und sie nicht durch Weiterarbeiten dem Arbeitgeber "schenken"), obwohl dazu keine gesetzliche Notwendigkeit besteht!

Gegenfrage:

Machst Du bei Deiner Arbeitszeit von sechs Stunden jeden Tag eine halbe Stunde oder zweimal 15 Minuten Pause? Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben da man erst nach einer Arbeitszeit von sechs Stunden Pause machen muss, der Arbeitgeber kann diese aber anordnen.

Wenn Du Pause machst, ist die im Voraus festgelegt? Im Voraus bedeutet Du musst bei Arbeitsbeginn schon wissen wann Du Pause hast. Der Arbeitgeber darf Dich nicht spontan, also unmittelbar nach Ansage, in eine Pause schicken.

Pausen zählen generell nicht zur Arbeitszeit. Wenn also reguläre Pausen gemacht werden, musst Du selbstverständlich eine halbe Stunde länger bleiben als sechs Stunden.

Die Frage ist ob du überhaupt eine Pause hast Laut Gesetz darf man 6 Stunden ohne Pause arbeiten.
Erst bei Arbeitszeiten von über 6 Stunden steht dir eine Pause laut Gesetz zu.
Natürlich kann der Arbeitgeber auch für Arbeitszeiten unter 6 Stunden Pausen einführen die natürlich nicht zur Arbeitszeit zählen.