Darf mein Chef das kein Geld bezahlen wegen berichtsheft?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, es ist ein beliebtes Druckmittel um faule Azubis zu motivieren.

Rechtlich gesehen ist die Ausbildungsvergütung zu zahlen, du könntest sie mittels Arbeitsgericht einklagen. (Wird sicherlich nicht von jetzt auf gleich gehen)

Allerdings könnte dein Chef dich auch abmahnen weil du deinen Verpflichtungen nicht nach kommst. Fragt sich, wieviel der Ausbildungsvertrag nach ein "paar" Abmahnungen und Konfrontationen noch Wert ist.

Wenn dein Chef die Ausbildungsvergütung auch nach Abgabe/Führung des Berichtsheftes nicht zahlen will, solltest du sie "einklagen".

noch nie gehört - den Lohn hat dein Chef zu zahlen - ohne wenn und aber. Du bist aber verpflichtet die Berichte vom Chef unterzeichnen zu lassen - spätestens bei der Zwischenprüfung wird darauf geachtet - Lückenlos - auch Bestandteil der Zulassung zur Prüfung

Nein, so leicht ist das nicht.
Der ist verpflichtet dir dein Gehalt auszuzahlen, außer er hat dich zuvor schriftlich gemahnt.

Sorry, aber bei deiner Rechtschreibung bzw. Grammatik ist mir mal wieder überhaupt nicht klar, was Sache ist. Generell kann man aber sagen, dass du ein Anrecht auf deinen Lohn hast, und ich denke, dass dir dein Chef den Lohn nicht einfach so kürzen kann, bei schweren Vergehen des Arbeitnehmers gibt es schliesslich die Kündigung, oder die Abmahnung. Ich kann dir nur raten, dich sofort an einen Anwalt zu wenden.

Wozu braucht man hier einen Anwalt? Einfach Berichtsheft schreiben, was ja sowieso Teil der Ausbildung ist, und alles ist in bester Ordnung.

Diesen Rat finde ich überhaupt nicht sinnvoll. Du unterstützt hier die Faulheit eines Jugendlichen.

@Allexandra0809

Moment! Es ist keine Frage der Faulheit, sondern eine Tatsache das Lohnkürzungen wegen eines fehlenden Hefts unzulässig sind, insofern ist mein Rat richtig, wenn der Chef jetzt ernsthaft den ganzen Monat an Lohn streichen will. Dein Kommentar hingegen ist dämlich und rechtlich falsch.

@TechnologKing69

Damlich? Gut, wenn Du meinst. Trotzdem ist ein Berichtsheft zu führen, da es Teil der Ausbildung ist. Das Geld muss trotzdem bezahlt werden, das ist keine Frage. Vielleicht droht der Chef nur, damit seine Lehrlinge sich mal bewegen.

@Allexandra0809

Vielleicht, aber seine Frage war eher rechtlich, als pädagogisch.

@TechnologKing69

Hier hat der Chef lediglich mündlich angedroht, dass er in einem Monat kein Gehalt zahlt, falls das Berichtsheft nicht geführt wird.

Sofern er das nicht in die Tat umsetzt, kann ein Anwalt gar nix machen und kostet nur unnötiges Geld.

Also das "kein Geld" darf er bezahlen. So wie Monopoly-Geld auch. Und Spielgeld seinen kleinen Sohns.