Darf mein Chef aus meiner 4-Tage-Woche eine 5-Tage-Woche machen?

4 Antworten

Ich habe gehört, dass man nach fünf Jahren einen Anspruch auf die Arbeitszeit hat. Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht! Es gibt kein Gewohnheitsrecht auf die bisherige (selbst langjährige) Lage der Arbeitszeit, wenn sie arbeitsvertraglich nicht festgelegt worden ist.

Allerdings können die Umstände des Einzelfalls dazu führen, dass die geübte Praxis (in Deinem Fall die 4-Tage-Woche) zu einem arbeitsvertraglichen Bestandteil geworden ist - ob das bei Dir der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.

In Deinem Fall hat der Arbeitgeber das in einer Antwort bereits erwähnte Direktionsrecht nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers". Dort wird allerdings zwingend vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber sein Direktionsrecht nur "nach billigem Ermessen" ausüben darf; konkret heißt das, dass er zwingend die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigen und mit den betrieblichen Interessen abwägen muss.

Ist in Deinem Fall Dein Interesse an der Beibehaltung der 4-Tage-Woche objektiv höher zu bewerten als das Interesse des Arbeitgebers, Dich an 5 Tagen zu beschäftigen, darf er Dich nicht dazu zwingen!

Hexle2  23.10.2014, 05:44
Allerdings können die Umstände des Einzelfalls dazu führen, dass die geübte Praxis (in Deinem Fall die 4-Tage-Woche) zu einem arbeitsvertraglichen Bestandteil geworden ist - ob das bei Dir der Fall ist, kann ich nicht beurteilen.

So sehe ich das auch. Ich würde das mal prüfen lassen und (falls vorhanden) auch mal beim Betriebsrat vorbeischauen.

Freitags Frei!? Das ist schon "unnartürlich" Dafür habt Ihr dann die Woche bis Donnerstag bis 17 Uhr oder länger gearbeitet?

Wenn es mit den geld hinkommt, dann ist ja alles ok! Wenn Ihr aber mehr Stunden machen sollt, für weniger Geld oder sonstige Nachteile, ist es nicht richtig!

Aber 5 Tage Woche ist in ganz Deutschland regulär! Darum solltest Du Dich nicht aufregen! Such Dir was anderes!? Da wirst Du auch 5 Tage haben!

Familiengerd  22.10.2014, 23:25

Erstens ist das nicht "unnatürlich"!

Und was hat - zweitens - das alles konkret mit der eigentlichen Frage zu tun, ob der Arbeitgeber das darf?

Lostinspace2012  24.10.2014, 20:13
@Familiengerd

Du fragst was, aber jeder merkt, das es frech ist! Das ist das Problem! Andere/ die meisten müssen 5 Tage arbeiten und darum ist dies "nicht normal" oder "unnartülich", umgangssprachlich. Daher beantworte ich Deine Frage nicht!

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Wenn dort nichts von einem freien Freitag drin steht, gilt das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Wenn du das nicht kannst, musst du dir einen neuen Job suchen

Familiengerd  22.10.2014, 23:21

Ganz so einfach geht das dann doch nicht mit dem Direktionsrecht, *DerHans"!

Wenn Du das schon zur Begründung anführst, solltest Du Dir die Regelung in der Gewerbeordnung einmal genau durchlesen und dabei besonders die Formulierung zum "billigen Ermessen" berücksichtigen!

DerHans  23.10.2014, 10:21
@Familiengerd

Wenn es im Interesse der Firma liegt, einen weiteren (durchaus normalen) Arbeitstag einzuführen. geht das natürlich nur über einen Änderungsvertrag. Dann steht es dem Arbeitnehmer ja frei. nein zu sagen. Dann kommt aber wieder die Konsequenz zum Tragen, dass er sich anderweitig nach einer 4-Tage Woche umsehen muss

Familiengerd  23.10.2014, 12:25
@DerHans

Offensichtlich geht es darum, dass hier eine nicht vertraglich fixierte individuelle Arbeitszeitregelung praktiziert wird, die der Arbeitgeber einseitig geändert werden will.

Das hat also nichts mit der Einführung eines weiteren Arbeitstags in der Firma zu tun - und auch nicht mit einem Änderungsvertrag, der in diesem Falle (zunächst einmal) völlig irrelevant wäre!!

Was steht im Arbeitsvertrag?