Darf mein Arbeitgeber Geld für "Verpflegung" vom Lohn abziehen ( z.B Getränke) ohne zu wissen ob diese in Anspruch genommen werden ( ohne meine Einwilligung)?

2 Antworten

Wenn Du die Möglichkeit hast, in einer Kantine oder nahegelegenen Gaststätte verbilligt zu einem Essen zu kommen, dann ist das durchaus möglich. Wurde Dir das nicht mitgeteilt oder steht etwas im Vertrag? Bekommst Du irgendwelche Marken für das Essen?

Ich bekomme weder Essen noch Marken. Ich arbeite im Altenheim und es geht darum, dass vermehrt Mitarbeiter Getränke für Bewohner des Heims in Anspruch nehmen und nun der Arbeitgeber bei EINIGEN dieses Geld für Verpflegung  abzieht ohne beweisen zu können, wer diese in Anspruch nimmt. Alles reine Spekulationen 

@Bunteclaudia

Das ist natürlich dann etwas ganz anderes, als ich vermutet habe bei meiner Antwort. Das geht natürlich dann nicht. Der Arbeitgeber kann das nur dann abziehen, wenn sich alle Mitarbeiter bei den den Getränken bedienen können.

Hier meine Situation. Neuerdings wird mir Lohn für Verpflegung abgezogen, was als "Verpflegung" auf der Abrechnung aufgenommen ist. Meine Frage ist jetzt, ob der Arbeitgeber das darf, auch wenn ich diese "Verpflegung" nicht in Anspruch nehme. Wer legt das fest und ihr es dafür eine gesetzliche Grundlage?