Ordnungsamt Abzocke - wo beschweren?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde....oder gehe doch gleich zur Zeitung .-))

Super Idee mit der Zeitung!!!

@Billigirl

wahrscheinlich wartet die "Zeitung" schon auf solch "seltene Berichte"... ;-))

Ey, das Problem liegt doch ganz wo anders. Jeder ist der Meinung das er sein Fahrzeug überall in unmittelbarer Nähe zu seiner Wohnung stellen muss. Das geht aber regional nicht immer. Also nach Alternativen suchen. Das Gespräch mit der Strassenverkersbehörde und dem OB ist ja schon der richtige Schritt in die richtige Richtung. Aber alles setzt nicht die StVO ausser kraft mund spätestens - wenn Rettungskräfte nicht mehr durch Straßen kommen und etwas passiert ist das Geschreie viel größer noch...

Erste vernünftige Antwort auf meine Frage. Aufsichtsbehörde werde ich mal ins Visier nehmen. Zeitung ist auch nicht schlecht, besonders in einer Kleinstadt dürfte es, da es sehr viele Bewohner betrifft, von einem gewissen Interesse sein.

Die wenigsten die hier geantwortet haben, haben sich auch mit meinen Worten auseinandergesetzt. Es geht schlichtweg um Pflichtverletzung der Stadtregierung. Man sollte sich mal die Jobbeschreibung eines Bürgermeisters durchlesen. Da steht ZUM BEISPIEL drin das diese Person ein Vordenker sein sollte und rechzeitig Signale aus der Bevölkerung erkennen sollte.

Diese Signale werden der Bürgermeisterin und dessen Vorgänger schon seit 30 Jahren um die Ohren gehauen und bislang müde lächelnd ignoriert. Ich habe hier mit Hilfe der Anwohner konkrete Pläne ausgearbeitet wie man das Problem stadtweit in den Griff kriegen könnte und erst recht für unsere Strasse. Dies findet jedoch kein Gehör. Ich sitze nicht nur dumm rum und beschwere mich jeden Tag sondern mache mir ernsthafte Gedanken dieses Problem anzupacken.

Da man, wie erwähnt, auf taube Ohren stösst und diese Situation schamlos ausnutzt um gezielt und nachweislich(!) die Stadtkassen zu füllen als pro-aktiv was zu unternehmen, sehe ich hier eine eindeutige Pflichtverletzung der Stadtväter in ihrer Pflicht den Bürgern gegenüber. Daher bleiben uns nur zwei Dinge übrig.... entweder Schnauze halten und weiter abzocken lassen oder mit unseren Lösungsvorschlägen zur nächsthöheren Stelle gehen.

@denno

danke für das * und viel Glück...ich kenne Deine Problematik auch :-((

Hi denno... ;-))

du bist schon Lustig.

Es gibt nicht genügend Stellplätze in der Strasse so dass man gezwungen ist, wenn man spät nach Hause kommt, sich ins Parkverbot zu stellen.

Wer zwingt dich dein FZ ins Parkverbot zu stellen? Man, es gibt Regionen, da gibt es zu wenig Parkplätze, ja aber niemand zwingt dich ein Auto zu fahren oder in dieser Gegend zu wohnen. Oft ist es regional nicht möglich weitere Parkplätze zu schaffen - zumal - viele Familien haben schon 2 PKW und oft einen Dienstwagen dazu noch in gebrauch. Wie soll das gehen. Es sind immer Altbau-Regionen wo es zu wenig Parkraum gibt. Klaro, damals hatte nicht jeder ein FZ. Schau dich doch mal Europaweit um:

Deutschland hat mit die geringsten Preise für "Knöllchen" und wenn ich sowas lese dann denke ich, du hast noch nicht genug bezahlt. Denn - es gibt Länder da kannst du dir in gewissen Großstädten nur ein Auto zulassen, wenn du dir auch den Parkplatz dazu vorweisen kannst. Niemand ist in Deutschland verpflichtet dir einen Parkplatz in mittelbarer Nähe von deinem Wohnort nachzuweisen. Also was willst du? Du kaufst dir doch auch geinen großen Gegenstand der nicht in deine Wohnung passt und machst dann das Land dafür verantwortlich?!

Genauso eine kontraproduktive Antwort wie man sie auch vom Ordnungsamt oder so bekommt.... Wenn du keine Antwort auf meine Frage hast warum antwortest du dann? Ich habe hier nicht um die MEINUNGEN der Leute gefragt sondern um eine Antwort WO ich mein Anliegen und meine Lösungsvorschläge unterbreiten kann!

@denno

Ich habe auch weniger meine Meinung reflektiert als das ich Gesetze interpretiert habe und versucht habe Möglichkeiten aufzuzeigen. Aber ich habe das Gefühl das du nicht in der Lage bist diese zu hören.

In Deutschland gibt es doch für Alles ein Gesetz. Warum wohl ? Damit das Geschilderte nicht vorkommen soll. Das Problem liegt also nicht bei der Stadt, sondern beim Bauherrn der einzelnen Häuser in der Sackgasse. Warum das so ist, kann man in der Landesbauordnung nachlesen ( gegen Zahlung eines Betrages nach Absatz 5 an die Stadtkasse braucht man keine Stellplätze zur Verfügung stellen):

§ 37 LBO Stellplätze und Garagen

(1) Bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen ist für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz herzustellen (notwendiger Stellplatz). Bei der Errichtung sonstiger baulicher Anlagen und anderer Anlagen, bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind notwendige Stellplätze in solcher Zahl herzustellen, daß sie für die ordnungsgemäße Nutzung der Anlagen unter Berücksichtigung des öffentlichen Personennahverkehrs ausreichen. Statt notwendiger Stellplätze ist die Herstellung notwendiger Garagen zulässig; nach Maßgabe des Absatzes 7 können Garagen auch verlangt werden.

(2) Bei Änderungen oder Nutzungsänderungen von Anlagen sind Stellplätze oder Garagen in solcher Zahl herzustellen, daß die infolge der Änderung zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge aufgenommen werden können. Eine Abweichung von dieser Verpflichtung ist zuzulassen bei der Teilung von Wohnungen sowie bei Vorhaben zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum durch Ausbau, Anbau, Nutzungsänderung, Aufstockung oder Änderung des Daches, wenn die Baugenehmigung oder Kenntnisgabe für das Gebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt und die Herstellung auf dem Baugrundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist.

(3) Die Baurechtsbehörde kann zulassen, daß notwendige Stellplätze oder Garagen erst innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Fertigstellung der Anlage hergestellt werden. Sie hat die Herstellung auszusetzen, solange und soweit nachweislich ein Bedarf an Stellplätzen oder Garagen nicht besteht und die für die Herstellung erforderlichen Flächen für diesen Zweck durch Baulast gesichert sind.

(4) Die notwendigen Stellplätze oder Garagen sind herzustellen 1. auf dem Baugrundstück, 2. auf einem anderen Grundstück in zumutbarer Entfernung oder 3. mit Zustimmung der Gemeinde auf einem Grundstück in der Gemeinde.

Die Herstellung auf einem anderen als dem Baugrundstück muß für diesen Zweck durch Baulast gesichert sein. Die Baurechtsbehörde kann, wenn Gründe des Verkehrs dies erfordern, mit Zustimmung der Gemeinde bestimmen, ob die Stellplätze oder Garagen auf dem Baugrundstück oder auf einem anderen Grundstück herzustellen sind.

(5) Lassen sich notwendige Stellplätze oder Garagen nach Absatz 4 nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten herstellen, so kann die Baurechtsbehörde mit Zustimmung der Gemeinde zur Erfüllung der Stellplatzverpflichtung zulassen, daß der Bauherr einen Geldbetrag an die Gemeinde zahlt. Der Geldbetrag muß von der Gemeinde innerhalb eines angemessenen Zeitraums verwendet werden für 1. die Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen, insbesondere an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs, oder privater Stellplätze zur Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen, 2. die Modernisierung und Instandhaltung öffentlicher Parkeinrichtungen oder 3. bauliche Anlagen, andere Anlagen oder Einrichtungen, die den Bedarf an Parkeinrichtungen verringern, wie Einrichtungen des öffentlichen Personennahverkehrs oder für den Fahrradverkehr.

Die Gemeinde legt die Höhe des Geldbetrages fest.

(6) Absatz 5 gilt nicht für notwendige Stellplätze oder Garagen von Wohnungen. Eine Abweichung von der Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 ist zuzulassen, soweit die Herstellung 1. bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten, auch unter Berücksichtigung platzsparender Bauarten der Stellplätze oder Garagen, unmöglich oder unzumutbar ist oder 2. auf dem Baugrundstück auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ausgeschlossen ist.

(7) Stellplätze und Garagen müssen so angeordnet und hergestellt werden, daß die Anlage von Kinderspielplätzen nach § 9 Abs. 2 nicht gehindert wird. Die Nutzung der Stellplätze und Garagen darf die Gesundheit nicht schädigen; sie darf auch das Spielen auf Kinderspielplätzen, das Wohnen und das Arbeiten, die Ruhe und die Erholung in der Umgebung durch Lärm, Abgase oder Gerüche nicht erheblich stören.

(8) Das Abstellen von Wohnwagen und anderen Kraftfahrzeuganhängern in Garagen ist zulässig.

Nett rauskopiert aus den Gesetzbüchern. Gibt aber auch keine Antwort auf meine Frage. Nach Meinungen habe ich nicht gefragt.

@denno

Es geht hier nicht um Meinungen sondern um Gesetztext, an den man sich eigentlich orientieren sollte.

wenn dort häuser seit 30 jahren stehen, ist es ganz einfach, damals hatte nicht jeder haushalt ein auto, bzw. heute gibt es oft pro haushalt zwei autos.

dann musst du dir etwas weiter weg einen parkplatz suchen oder aufpassen, ob in der nachbarschaft ein stellplatz oder einen garage angeboten wird.

ich geh davon aus, das knöllchen verteilt werden, weil durch die parkenden autos die durchfahrt für rettungsfahrzeuge oder lieferaten versperrt wird.

sorry selbst dran schuld

Im Umkreis von 1km, wie erwähnt, keine Partkplätze mehr. Ich wollte auch wissen an welcher Stelle man sich beschweren kann!

Man kommt auch gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurecht.

Also: Auto abschaffen oder
ordentlich parken !

Das ist nicht nur die dümmste Antwort hier sondern hat nicht im Geringsten was mit der Frage zu tun. An MEINUNGEN bin ich nicht interessiert!