Darf man unter Einfluss von Kokain o.ä. Fahrrad fahrenn?

15 Antworten

Du nimmst am Verkehr teil, also solltest Du fit genug sein.


Man kann auch als Reiter oder Radler den (PKW) Führerschein verlieren, wenn man angetrunken unterwegs ist und kontrolliert wird.

Ist natürlich auch verboten

Auf gar keinen Fall mit Drogen am Straßenverkehr teilnehmen! Da gibt es keine Promille-Grenze, da sind wir in der Regel sehr schnell in der Strafbarkeit. Mit dem BtM-Gesetz sind wir ganz schnell im Illegalen: Hier die Vorschrift Drogen + Fahrrad

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 316 Trunkenheit im Verkehr

(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.

Hallo,

Du nimmst auch mit einem Fahrrad aktiv am Straßenverkehr teil, da ist es doch nur logisch, das man auch dabei auf Drogen verzichten sollte, gell?

LG

Drogen im Straßenverkehr

Wer Drogen konsumiert, macht sich ohnehin strafbar. Aber auch der Bußgeldkatalog für Drogen im Straßenverkehr hält einige Strafen bezüglich der Fahrerlaubnis bereit – insbesondere gelten diese natürlich für PKW-Fahrer. PKW-Fahrer und Fahrradfahrer haben hinsichtlich der Drogendelikte gemeinsam, dass es hier keinen Grenzwert gibt, ab dem die Fahrt unter Einfluss einer illegalen Substanz zulässig wäre. Wer mit Drogen Fahrrad fährt, muss aber auch damit rechnen, dass die Zulassungsbehörde eine MPU anordnet. Damit einher geht der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis, denn diese erlangt man erst wieder,  wenn die Medizinisch-Psychologische Untersuchung bestanden worden ist. Um sie zu bestehen, ist auch ein langfristiger Nachweise der Abstinenz erforderlich. Erst danach wird das Fahrverbot aufgehoben.

germanils  09.04.2015, 11:20

Nein, wer Drogen konsumiert, macht sich nicht automatisch strafbar. Nur wer die Drogen auch besitzt, verstößt gegen das BtM-Gesetz. 

Angenommen, ich bin auf einer Party und mir bietet jemand einen Haschkeks an oder lässt mich an seinem Joint ziehen, mache ich nicht strafbar.

nobytree2  09.04.2015, 11:28
@germanils

Nur Besitz ist etwas eng, auch Handel ohne Besitz, Werbung hierfür, Ankauftätigkeiten, Überlassen an Jugendliche (auch ohne Besitz möglich), Unterstützung zur Herstellung, Verschreiben, finanzieren, Aufruf zum Konsum etc.  führen zur Strafbarkeit.

Im Ergebnis: Konsum ist nicht strafbar, aber viele damit zusammenhängende Tätigkeiten schon. Dieses "konsumieren darfst Du" ist eine böse Falle!

germanils  09.04.2015, 11:32
@nobytree2

Klar, das ist dann letztlich Auslegungssache (gehört mir der Haschkeks, wenn ich ihn annehme? Oder macht sich nur der strafbar, der ihn mir "geschenkt" hat?). 

Wollte nur darauf hinweisen, dass der Konsum an sich nicht strafbar hat, bestraft werden kann nur nach den Umständen. D.h. wenn mir Drogenkonsum nachgewiesen würde (urintest o.ä.), kann ich nicht allein dafür bestraft werden. Sondern nur, weil ich z.B. in dieser Zeit ein Fahrzeug geführt habe.