Darf man sich Auflade-Codes nicht mitbringen lassen?
Hallo zusammen,
ich habe die Prepaid-Mastercard von Jokerkartenwelt welche zur Novum Gruppe gehört. Vor kurzem habe ich jemanden einiege 25€ Aufladekarten vom Einkaufen mitgebracht. Eine davon hat immer wieder einen Fehlercode (6002) ausgespuckt. Mein Kumpel rief mich an und weil ich die Aufladekarten die ich für mich hatte noch nicht verwendet habe tauschte ich einfach eine aus. Bei mir kam der gleiche Fehlercode also kontaktierte ich das Team von Joker. Nach mehrmaligen hin und her wurden im endeffekt beide Konten gesperrt mit der Aussage das es gegen die AGBs wäre sich Karten mitbringen zu lassen oder jemanden mit zu bringen. Darin hab ich aber nichts darüber gefunden und jetz frage ich euch: Dürfen die das? Die 25€ sind vorerst auch weg
5 Antworten
Lies Dir die AGB´s noch mal genau durch. Wenn es dort so drin steht, ist es ihr gutes Recht so zu handeln. Das Geld allerdings sollten sie schon wieder rausrücken.
So Schwachsinnig solche Regeln manchmal auch sind. Meistens steht ein Grund hinter solchen Geboten. Und der Firma steht es frei so etwas zu verlangen. Du hast den AGB´s und den Bestimmungen damals mit Deiner Unterschrift oder einem Mausklick wissentlich zugestimmt. Da lässt sich nichts dran ändern ;-)
Viel Erfolg
Dann ist es ohne rechtliche Grundlage und kann angefochten werden!!! Du bist im Recht
Schreibe denen eine Email, dass Du den Kartenbetrag zurückerstattet haben möchtest, da die Karten nicht funktionieren, und setze ihnen eine Frist. Wenn sie die Frist verstreichen lassen oder sich nicht melden, dann würde ich zum Verbraucherschutz gehen oder zum Anwalt :)
p.s. die meisten Anbieter von Aufladekarten wittern irgendwie überall "Geldwäsche" und sperren dann einfach mal Karten
mit der Aussage das es gegen die AGBs wäre sich Karten mitbringen zu lassen oder jemanden mit zu bringen.
Das ist doch Blödsinn:
"Die Joker MasterCard Geschenk hat einen Wert von 25,00 Euro und ist das ideale Geschenk für alle, die eine möglichst breite Einlösbarkeit suchen." von http://www.jokerkartenwelt.de/mastercard#kaufen
Wie soll man die verschenken, wenn man sie niemandem mitbringen darf?
Das eine ist Werbung und das andere die AGB. Das, das eine gegen das andere verstößt sagen sie ja nicht. Wie das geht dürfte denen egal sein. Die sind mit dem Passus aus dem Schneider und der Kunde hat dann halt das Problem. Ob dieses vorgehen überhaupt Rechtens ist oder ob der Passus sollte es ihn geben überhaupt wirksam ist, ist die frage.
Ich verstehe das Ganze sowieso nicht. Wenn ich mir so eine "Aufladekarte" kaufe, dann läuft der Kauf selbst doch vollkommen anonym ab. Wie will dann überhaupt jemand bei der Freischaltung feststellen, ob der ursprüngliche Käufer auch der Benutzer ist?
Willst du einen 25€ aufladecode für die mastercard joker? Ich würde in dir geben wenn du mir vlt dafür eine anderen gutschein gibst z.B. eine 10€ paysafecard oder ukash. Kann mit den aufladecode nichts anfangen da ich sie im internet gekauft habe und diese nicht umtauschen kann. Hab leider keine mastercard joker
Darf man sich Auflade-Codes nicht mitbringen lassen?
Natürlich kann man sie kaufen und dann anderen mitbringen oder schenken oder geben... dafür sind sie ja da. Dann kommt auch kein Fehlercode. Und dann wird auch kein Kartenkonto gesperrt. Das Joker-Team war doch sehr höflich (finde ich jedenfalls)?
Hallo,
wollte nur eben mitteilen wie es ausgegangen ist:
Nachdem es mir zu blöde wurde zum x-ten mal die gleichen Fragen zu beantworten habe ich dem Joker-Team mitgeteilt daß meine Zeit doch mehr Wert ist als die 25€ und ich von meinem Anspruch zurücktreten würde.
Ferner wäre selbst das eigene Support-Team nicht über die AGBs im Klaren weswegen ich auch auf die weitere Nutzung der Joker-Karte gänzlich verzichten würde.
Folgendes kam als Antwort:
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir haben Ihre Karte vorübergehend aktiviert. Bitte berüksichtigen Sie , dass Sie die Karte nur bei otorisierten Händlern ( mit Aufladekarten ) oder von Ihrem Bankkonto aufladen dürfen.
Bei weiteren Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kein weiterer Kommentar meinerseits.
Ich habe die AGBs mehrmals durchgelesen und nicht gefunden. Habe grade explizit angefragt welche Klausel darauf hinweisen würde. Als Antwort kam: Diese Information können Sie im unseren Bedingungen unter dem Punkt 1.
" Wir behalten uns das Recht vor Anträge auf Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen abzulehnen/"
Bei weiteren Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
meiner Meinung nach eine Farce, dem Vertrag wurde bereits zugestimmt, zudem hat das keinerlei Bezug zu den mitgebrachten Aufladekarten