Aufforderung zur Anmeldung wegen Rundfunkgebühren
Ich hab im Oktober ein Schreiben in den Briefkasten bekommen, mich anzumelden (zu GEZ-Zeiten war keiner der Bewohner der betreffenden Wohnung angemeldet). Das ist also kein Beitragsbescheid.
Also da steht: "Auf Basis ges. Bestimmungen haben wir die Adressdaten der Einwohnermeldeämter mit den bei uns angemeldeten Beitragszahlern abgeglichen. Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden. Wir bitten Sie zu prüfen... Senden Sie uns den Antwortbogen bitte in jedem Fall ausgefüllt ... zurück." Es folgen Infos zum Beitrag (wer ist pflicht, ab wann, was ist eine Wohnung, Ermäßigung). Das Formular fragt, ob die Anschrift richtig ist usw. und wie man zahlen möchte
Was kann man tun und was sind die Folgen? Ignorieren? Formular ausfüllen? Was anderes Antworten? Von Widerspruchsmöglichkeiten steht da nichts.
Ich bin Hartz4-Empfänger. Aber das wohl auch nicht ewig - und wenn ich erst mal angemeldet bin und sie meine Kontodaten haben, könnte das dann nachteilig sein?
3 Antworten
Du bist verpflichetet dich anzumelden. Allerdings kannst du als Hartz 4 Bezieher einen Antrag auf Befreiung stellen.Dazu gibt es im Internet ein Formular auf der Seite der GEZ. Außerdem liegt deinem ALG 4- Bescheid ein Zettel für die GEZ dabei. Beides mußt du an die GEZ schicken und fertig. Deine Kontodaten brauchst du überhaupt nicht angeben.
Als Hartz 4 Empfänger kannst Du dich von der Rundgunkgebühr befreien lassen,und sich nicht anzumelden ist eine Ordnungswiedrigkeit,da kann ein saftiges Ordnungsgeld fällig werden wenn Du das Schreiben ignorierst.Jeder Haushalt muss einen Rundfunkbeitrag zahlen,Empfänger von Sozialleistungen können sich befreien lassen,das aber nicht rückwirkend,dazu musst Du einen Befreiungsantrag an den Beitragsservice schicken mit dem original Bewilligungsbescheid,oder eine beglaubigte Kopie des Bescheides,eine unbeglaubigte Kopie wird nicht anerkannt,und wenn Du Pech hast musst Du ab Januar nachzahlen.Deine Kontodaten musst Du bei einem Befreiungsantrag nicht mit angeben,und eine Widerspruchsmöglichkeit ist nicht vorgesehen,darum auch kein Hinweis darauf,und ignorieren macht es nur schlimmer,Du bist erfasst,und da kommst Du nicht mehr raus,ist leider so!
Einen Beitragsbescheid wirst Du erst bekommen können, wenn der Verein die Chance hatte, Deine Beitragspflicht zu prüfen und genau dafür ist der "Antwortbogen" die Basis.
Den Bogen musst Du also ausfüllen und zurücksenden, denn widersprechen könntest Du allenfalls später einem Beitragsbescheid, nicht aber diesem Fragebogen.
Falls Du diese Aufforderung einfach ignoriertest, dann dürften irgendwelche unangenehmen Massnahmen auf Dich zukommen.