Darf man seine Kunden belügen oder ihnen etwas unter Vortäuschung falscher Tatsachen verkaufen?
Mich beschäftigt seit einigen Tagen das oben genannte Thema sehr und ich habe Angst und Bedenken, dass ich mich strafbar machen könnte, in dem Fall, dass ich etwas unter Vortäuschung falscher Tatsachen verkaufe. Wie seht ihr das?
17 Antworten
wie wir das sehen, ist ziemlich egal. Das Gesetz sieht es so, dass es eine Straftat ist
Am Besten du liest die betreffenden Paragraphen im BGB und HGB. Es ist eher davon abzuraten. Mehr Infos dazu findest du hier: http://tinyurl.com/78xp8gs
Nein, es wäre Betrug. Du kannst nichts kaufen um dann etwas vollkommen anders zu bekommen, du kannst die Person dann anzeigen, dann kommt der Zoll, schaut ob das schonmal geschehen ist und dann wird der Laden im schlimmsten Fall dicht gemacht. Selbstverständlich erhalten dann die geschädigten Personen Schadensersatz.
Ich würde schon das selbe Produkt VERKAUFEN, jedoch wäre es unter anderen Umständen produziert und hergestellt worden.
dein Gewissen hat die Frage eigentlich schon beantwortet. Wer täuscht macht sich strafbar. Da die Täuschung ein willentlicher Akt ist, gilt er als vorsätzlich. Verschärft sich das Ganze spricht man von arglistiger Täuschung. Beispiel: Du verkaufst ein Auto und machst die Zusicherung, die Bremsen sind erneuert in Wirklichkeit aber vollkommen defekt und Sachwerte oder Personen kommen zu Schaden wird die Sache sehr unlustig für Dich..... Im Vertragsrecht steht zumind. der Betrugsverdacht schnell im Raum. Ehrlich währt am Längsten stimmt vor allem hier....
Ich vermute dass da Produkte verkauft werden welche ggf. per Kinderarbeit u.ä. hergestellt wurden, welche der Herstellung wegen völlig anders dargestellt werden müssen. Ich glaube Vertreibe aufzählen auf dies zutrifft. Dann wäre das rechtlich sehr fragwürdig aber nicht strafbar.