Versuchter Erbbetrug

5 Antworten

In einer Erbengengemeinschaft ist jeder anteilg der gesetzlichen oder testamentarisch bestimmten Erbquote am Nachlass erbberechtigt.

Da nur gemeinsam über den Nachlass verfügt werden kann, jeder Miterbe Anspruch auf Einsicht in die Nachlassmasse, Kontenbewegungen, Belege usw. hat - wie soll sich da jemand zum Nachteil eines Miterben bereichern können, es sei denn, derjenige prüft nicht selbst nach?

Es bleibt jedermann vorenthalten, Strafanzeige zu stellen. Was er von einer möglichen Bestrafung hat, muß er selbst wissen. Einen zivilrechtlichen Herausgabeanspruch am Nachlass hätte er außerdem.

G imager761

das heißt diesen um sein Erbe betrügen wollen, dies aber noch rechtzeitig auffliegt, ist dieser Betrugsversuch schon strafbar?

Wegen versuchten betrug zu so und so lange verurteilt also... ja!!!

Da nach wie vor diese beiden Miterben dem dritten das Erbe vorenthalten und böses Spiel treiben, wäre es hilfreich zu wissen, ob man mit einer Klage wegen versuchten Betruges wirksam drohen kann!

Ja kann man!

Welche Strafen würden dann drohen?

Freiheitsstrafe/ mit oder ohne bewährung. ((Bußgeld in der heutigen zeit))

wenn in einem Erbfall zwei Miterben dem dritten Miterbe durch Vorspiegelung falscher Tatsachen dessen Erbanteil abzuluchsen versuchen, das heißt diesen um sein Erbe betrügen wollen, dies aber noch rechtzeitig auffliegt, ist dieser Betrugsversuch schon strafbar?

Das ist ein Fall für einen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Erbrecht).

Hallo, zur Antwort von imager761:

Bei diesem Fall ging es darum, dass die Gutartigkeit des dritten Erben ausgenutzt werden sollte, indem ihm unmittelbar nach dem Todesfall, also im tiefsten Trauerschmerz, falsche Tatsachen vorgespiegelt wurden, damit er freiwillig auf seinen Erbanteil verzichten solle.

Man sollte damit einen Rechtsanwalt für Erbrecht beauftragen.