Verboten ohne ein Gewerbe Dienstleistungen zu verkaufen?
Hallo, ich bin 15 und will demnächst eigene Dienstleistungen (Web Design) an kleinere Betriebe verkaufen. Allerdings habe ich noch keinen Gewerbeschein und werde diesen auch wahrscheinlich nicht von meinen Eltern zugestimmt bekommen. Deswegen wollte ich das ersteinmal ohne machen und anschließend, wenn ich Ergebnisse gesammelt habe, erneut auf meine Eltern zugehen.
Nun habe ich einige Fragen.
Mache ich mich dabei strafbar, wenn ich eine kleine Dienstleistungen (bis 200€) ohne Gewerbe verkaufe, anschließend aber möglichst bald ein Gewerbe anmelde?
Macht sich der Kunde auch strafbar, wenn er von mir eine Dienstleistung kauft, obwohl ich noch keine Gewerbe mit Zustimmung meiner Eltern habe?
Vielen Dank für eure Antworten!
Vielleicht habt ihr ja auch einige Tipps.
4 Antworten
Welcher Betrieb vergibt an 15 Jährige Kinder arbeiten?
Ohne zustimmung der Eltern und des Familiengerichtes wird das mit deinem Gewerbe so oder so nichts.
Wenn du als Minderjähriger gewerbliche Dienstleistungen anbietest und verkaufst, dann sind diese Geschäfte unwirksam ! Du bist überhaupt nur im Rahmen des Taschengeldparagrafen geschäftsfähig. Gewerbliche Geschäfte kannst du gar nicht abschließen. Daher muss dich auch niemand bezahlen etc.
Das kann nur Ärger geben. Dein Plan zeugt davon, dass dir offensichtlich noch die Reife fehlt.
Welcher Betrieb gibt bitte etwas bei einem 15jährigen in Auftrag, der schwarzarbeitet?
Wenn Du das was Du machst als freiberufliche Tätigkeit (sowas wie "Beratung Webdesign" vielleicht) durchbekommst, benötigst Du kein Gewerbe (aber schon eine Anmeldung beim Finanzamt). Je nach Umsatz bist Du vielleicht sogar Umsatzsteuer-befreit. Den Gewinn aus Deiner Tätigkeit musst Du aber in jedem Fall versteuern und damit kannst Du das nicht "heimlich" machen und trotzdem legal bleiben.
Blödsinn. Es geht nicht darum, was man durch ungenaue oder falsche Angaben "durchbekommt", sondern um das, was man tatsächlich macht. Und nach der Beschreibung ist da nix freiberuflich. Das wäre als Gewerbe anzuzeigen.