Darf man seine Geschwister adoptieren?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei einer Adoption soll immer ein Eltern-Kind-Verhältnis zustande kommen. Das ist bei Euch allein aufgrund des zu gerinen Altersabstandes nicht möglich - außerdem seid Ihr nicht Mutter-Kind, sondern Schwester-Geschwister....!

Vielleicht kannst Du aber trotzdem für Deine Geschwister sorgen, wenn Du volljährig bist = 18. Das Jugendamt könnte Dir z.B. das Sorgerecht übertragen, wenn sie Dich als verantwortungsvoll genug hält!

Du solltest Dich jetzt schon ans JA wenden und ihnen mitteilen, dass Deine Mutter Probleme hat und dass Du willst, dass Deine Geschwister gut aufwachsen...! Falls sie tatsächlich das Sorgerecht der Kinder irgendwann abgesprochen werden, dann hast Du sicher Chancen, es zu bekommen. Aber das dauert auch seine Zeit .... also jetzt schon drum kümmern!

Danke für den Stern! Alles Gute Dir!

@mimihanni

Danke ;)

Hallo Laury,

ich finde es lieb, daß du dir um deine kleinen Brüder solche Gedanken machst. Aber ich glaube nicht, daß man Geschwister adoptieren kann!

Du kannst ihnen im Moment nur helfen, indem du ihnen Trost gibst, wenn du sie siehst. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, sie zu dir zu nehmen, wenn du volljährig bist. Es ist aber eine Riesen-Verantwortung!! Sprich doch mal irgendwann mit jemandem vom Jugendamt. Die können dir sicher fachkundigeren Rat geben!

Alles Gute!

Vielen Dank!

Soweit ich weiß, darf man erst ab 21 Jahren adoptieren. Naja, ich werd mal sehen, in den nächsten Jahren kann sich ja viel ändern ; )

Die richtige Antwort ist in der Frage zu finden.

Kurz gesagt, Ja du kannst mit 26 Jahren deine "Schnuckis" zuerkannt bekommen. Das nennt sich dann nicht Adption im Sinne des BGB, sondern wird als Stiefkindadoption bezeichnet. Hier sagt das BGB ganz klar aus:

"Die Adoption von verwandten Kindern ist in Form einer „Stiefkindadoption“ möglich, sofern die leiblichen Eltern dem zustimmen oder nicht mehr leben und dies zum Wohl des Kindes beiträgt."

Solange deine Mutter noch lebt, muß nachgewiesen werden, das der Verbleib deiner Schnuckis gegen dem Kindeswohl spricht. Dieser Nachweis ist extrem schwer. Es wird nicht entschieden, welche Vorgeschichte deine Mutter hat, sondern der derzeite Zustand der Kindeserziehung, wenn Mitarbeiter des Jugenamtes zu Besuch sind. Dann wird sich deine Mutter zu benehmen wissen. Deine Chancen erhöhen sich, wenn du deine Mutter beim Jugendamt meldest. Dann kann das Jugendamt handeln, wenn sie eine Kindeswohlgefährdung erkennen. Mit 18 kannst du dann das Verfahren einer Stiefkindadoption anstreben, denn auch das dauert seine Zeit und Nerven. Du mußt dich als geeignet erweisen und laut § 1743 BGB dein 25. Lebensjahr beendet haben.

Möchtest du deine Geschwister adoptieren, dann zählst du als Einzelperson und hier sind die Anforderungen schärfer:

Um zu einer Adoption berechtigt zu sein, müssen Einzelpersonen bestimmte Anforderungen erfüllen, die im „Familienrecht“ des BGB geregelt sind:

  • Laut § 1743 des BGB muss eine Einzelperson das 25. Lebensjahr vollendet haben um für eine Adoption berechtigt zu sein.
  • Einer Adoption von Einzelpersonen mit leiblichen oder anderen adoptierten Kindern wird nur stattgegeben, wenn sie den überwiegenden Interessen dieser nicht entgegensteht und das Wohl des adoptierten Kindes nicht durch diese gefährdet wird.
  • Auch eine Einzelperson muss eine erforderliche persönliche Reife, ein gesichertes, durchschnittliches Einkommen, ausreichend Wohnraum und einen guten Gesundheitszustand aufweisen. Gesetzlich festgelegt sind dabei keine Mindestgrößen. Das Zusammenspiel aller Faktoren ist für die Vermittlungsstelle entscheidend.
  • Auch innerhalb einer Ehe kann ein Ehepartner ein Kind als „Einzelperson“ adoptieren. Er benötigt laut § 1749 des BGB jedoch die Einwilligung seines Ehepartners.

Also vergiß die Stiefkindadoption und versuche dich mit deine Mutter jetzt schon zu einigen. Das geht auch ohne das Gericht und mit Hilfe des Jugendamtes. Vielleicht können deine Großeltern die Pflegschaft deiner Schnuckis übernehmen oder deine Mutter stimmt später zu, die Kinder in deine Obhut zu geben. Zum Beispiel wenn sie das Kindergeld behalten darf. Ist nicht legitim, aber möglich. Dann können die Kinder bei dir leben. aber du mußt alles wichtige mit deiner Mutter absprechen.

Hallo, meine Frage ist 7 Jahre alt ^^ Mittlerweile sind die beiden fast 11 und meine Mutter wird engmaschig vom Jugendamt "bewacht". Was zuhause abgeht, bekommen die trotzdem nicht mit.

Sie bereut es immer wieder, die Kinder bekommen zu haben und sagt es ihnen auch direkt. Einer wird auch bevorzugt ("XY ist so schlau und immer so lieb und einfühlsam")und daher wird der andere sehr auffällig und verwüstet ständig das gemeinsame Kinderzimmer und schlägt Sachen kaputt.

Ihre Krankheit ist mittlerweile auch schlimmer geworden, es ist nur noch unerträglich & peinlich, sich mit ihr außerhalb zu treffen.

Sie hatte die beiden 1 Jahr in einer Tagespflege, also einem Internat, in dem die Kinder Wochenende nach Hause kommen, dann hat sie die beiden aber leider dort wieder herausgenommen, weil sie ihr "gefehlt" hätten.

Jetzt kommen sie auf das Gymnasium und sie hat Angst, dass die schulischen Leistungen darunter leiden würden, wenn sie die Zwillinge abgeben würde. Ich habe auch versucht mit ihr zu reden, aber ihr ist die Schule wichtiger, als dass die Kinder vernünftig aufwachsen.

Ich habe ja mittlerweile selbst eine 2 Jährige Tochter und wir wohnen nicht mehr in der Nähe meiner Mutter, sie war letztens zu Besuch und sie hat die beiden überhaupt nicht mehr im Griff, aber sie will es einfach nicht einsehen und sich keine Hilfe suchen. Vom Jugendamt kommt 2 Mal wöchentlich eine Jugendhilfe (das hatte ich als Pflegekind ja damals auch) inkl. Hilfeplänen etc., aber die sehen ja nicht, was nach den Besuchen immer abgeht.

Das Schlimme ist aber, dass meine Mutter auch mal damit gedroht hat, sich etwas anzutun, falls ihr jemand die Kinder wegnimmt oder falls ich den Kontakt zu ihr abbreche. Das macht es für mich psychisch noch unerträglicher.

@Laury95

Hallo Laury, wie gesagt, die Vorgeschichte der Mutter ist egal. Was aktuell abgeht ist entscheidend. Da du nicht in der Nähe wohnst, ist dein Eindruck oder was die Kinder sagen egal. Das Jugendamt entscheidet nach Aktenlage. Und solange das Jugendamt keinen Grund findet, was einem Kindeswohl entgegen steht, hast du keine Chance mehr. Solange deine Mutter nicht nachgibt. ist deine Geschwisterliebe, ein Traum ohne Nutzen. Das klingt sehr hart, aber es zählt nicht der Mensch.

Was ich dir vielleicht noch empfehlen kann ist folgendes: Versuche nicht beide Geschwister zu nehmen, sondern nur den benachteiligten Bruder, ein zweites zu Hause zu geben. Ob die Idee gut ist, ist eine andere Frage. Es kann sich positiv auf sein Wesen auswirken, kann aber auch Schaden für deine Tochter bedeuten und sogar deine Ehe/Beziehung gefärden. Da mußt du entscheiden, was dir wichtiger ist, deine Familie oder dein Bruder. Er soll ja auch nicht permanent bei dir bleiben, sonder an einigen Wochenenden und in den Ferien.

Achtung: Du tust deinem anderen Bruder, damit unweigerlich, sehr weh!

Und es kommt noch schlimmer: Deine Brüder könnten bis zu ihrem 18. Geburtstag bei der Mutter sein. Diese lange Zeit könnte für deine Brüder nicht ohne Folgen bleiben. Wenn sie Glück haben, überstehen sie es ohne psychische Probleme und Folgeschäden. Du hast eigentlich nur eine Möglichkeit: Sei deinen Brüdern, egal was passiert, immer eine supertolle und coole Schwester und kümmer dich um dein Töchterchen. Sei ihr, die Mutter die sie braucht und die du nie hattest.

Sieh es positiv, deine Brüder leben.