Darf man sein Haus bunt streichen?

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Kommt drauf an. Wenn es unter Denkmalschutz steht oder in ein bestimmtest Straßenbild eingebunden ist, gibt es u.U. Auflagen, was man verändern darf und was nicht. Ruf mal bei der Stadtverwaltung an, die sollten dir sagen können, wer dafür zuständig ist (Bauamt wrs.) und da könnt ihr euch dann erkundigen. Wenn's ein Neubau ist, dürft ihr ihn wrs. streichen, wie ihr wollt. Aber besser fragen als was machen, was ihr nachher für viel Geld rückgängig machen müsst.

Das regeln Satzungen, die die Gemeinde erlassen hat. Am besten im Bauamt nachfragen (es könnte z.B. der Denkmalschutz im Wege stehen).

Ich rate an, bei der zuständigen Baubehörde nachzu fragen. Es könnte sein, das es in Ihrer Stadt eine Fassadengestaltungssatzung gibt. Darin ist dann geregelt, ob es eine Klinker, Putz oder Vorsatzfassade sein muss und, in welcher Farbe bzw. farblichen Gestaltung das sein muss. Es gibt Kommunen, die den Bauherren vorschreiben, welche Art von Klinker man verarbeiten darf.

keine ahnung, aber ich fände es cool!!!!

Das muß man u. U. mit dem Bauordnungsamt besprechen.

Im Bebauungsplan kann eine Stadt Beschränkungen festlegen.