Darf man Screenshots von Netflix für ein Referat verwenden?

3 Antworten

Frage deinen Lehrer. Der soll seinen Kultusminister fragen.

Die meisten Kultusminister sind der Ansicht, dass ein geschlossener Klassenverband keine Öffentlichkeit darstellt im Sinne des UrhG, siehe etwa UrhG § 15 Absatz 3.

Und dann benötigt man auch keine UrhG § 31 Einräumung von Nutzungsrechten vom Rechte-Inhaber, und auch eine § 63 Quellenangabe nach dem UrhG ist nicht nötig - wohl aber aus wissenschaftlicher Korrektheit!

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn du das für die Schule machst, ist das im privaten Rahmen und somit kein Problem.

Ne, kannst u ohne Probleme machen, also mit Quellenangabe