Darf mein Arbeitgeber verlangen, dass ich eine Vortrag in meiner Berufsschulzeit oder am Wochenende vorbereiten muss/soll?

Wiesel1978  16.05.2022, 07:47

Was für einen Vortrag?

Beebii920 
Fragesteller
 16.05.2022, 07:55

Projektpräsentation für die Kammer

5432112345  16.05.2022, 08:04

Ist das ein Vortrag im Rahmen der Berufsschule oder ein Vortrag den dein Arbeitgeber halten soll/will und dir die Aufgabe übertragen hat?

Beebii920 
Fragesteller
 16.05.2022, 08:04

Das ist für die mündliche Abschlussprüfung bei der Kammer

5 Antworten

Das ist für die mündliche Abschlussprüfung bei der Kammer

In dem Fall ist es eine Grauzone.

Rechtlich ist es eindeutig geregelt: Grundsätzlich hast du einen Ausbildungsvertrag (nicht Arbeitsvertrag) in dessen Rahmen du auch betriebliche Ausbildungszeiten (nicht Arbeitszeiten) zu absolvieren hast mit dem Ziel den Berufsabschluss zu erwerben. Der Ausbildende (nicht Arbeitgeber) ist verpflichtet den Auszubildenden (nicht Arbeitnehmer) bei der Erreichung dieses Ziels zu unterstützen. Kurz: Prüfungsvorbereitungen fallen in die Ausbildungszeit.

Die Realität sieht aber in den meisten Unternehmen anders aus. Das merkt man ja schon an der Umgangssprache: Beim Azubi wird noch differenziert, bei Arbeitgeber und Arbeitszeit nicht mehr.

Du kannst nur versuchen mit deinem Chef zu reden oder, wenn dein Chef nicht gleichzeitig dein Ausbilder ist, mit dem zu reden.

Beebii920 
Fragesteller
 16.05.2022, 08:56

Ich bedanke mich!

Ja während der Arbeit kannst du das nicht machen, dein Chef darf dich aber nicht länger auf der Arbeit halten! Hast ja nach Berufsschule Zeit, nach Arbeit und an Wochenende. Wie du das alles schaffst ist dir überlassen. Melde dich am besten an deine Kammer (IHK, IKK...) und belehre dich darüber wie und ob du Hilfe dazu bekommen könntest. Also meistens sind die Leute da nett und helfen dir weiter!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Klugscheisse69  16.05.2022, 07:48

Passt

Handelt es sich um einen Vortrag, der im Zuge der Berufsschule gemacht werden muss, dann ist dies - wie bei Hausaufgaben - in der Zeit nach der Schule, bzw. in der Freizeit zu erledigen. Das gilt auch für Dinge, die die Prüfungsvorbereitung betreffen.

Handelt es sich aber um eine betriebliche Sache, d.h. Du musst im Betrieb etwas vorstellen, dann wäre dies Arbeitszeit, d.h. Du kannst den Vortrag in der "Dienstzeit" erarbeiten.

Er kann es verlangen wenn es deinem Beruflichen Weiterkommen dient.

Was spricht denn dagegen, es am Wochenende zu machen? Sonst hast anscheind ja "keine" Zeit..