Darf man (rechtlich) die Rechnung anderen Person mit eigenem Konto begleichen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi! Das ganze Thema ist eine gesetzliche Verpflichtung, die den Banken auferlegt wurde. Banken müssen jederzeit in der Lage sein, die Herkunft von Geldern und auch wohin die gehen zu prüfen. Das fällt insbesondere dann auf, wenn Du BarEinzahlungen machst die a. ungewöhnlich sind im Vergleich zu den sonstigen Kontobewegungen und b. dann auch noch im Namen Dritter. Wenn man das aber plausibel erklären kann spricht gar nichts dagegen. Aber es liegt nicht im Interesse Deiner Bank Dich auszuspionieren, die müssen das tun. Gruss

j12w52 
Fragesteller
 03.05.2016, 21:07

Die Frage nach der Geldherkunft finde ich auch ok. Nur die Behauptung ich darf es nicht machen hat mich gewundert.

DonCredo  03.05.2016, 22:19

das ist nach meinem kenntnisstand so auch nicht ganz korrekt. was man nicht darf ist auf eigenen namen ein konto eröffnen und dann nur transaktionen machen für und mit fremdem geld und so den eigentlichen berechtigten zu verschleiern - das hat der kollege gemeint. aber das ist in deinem fall ja nicht die sachlage. gruss

Waren das denn mehr als 15000€ die du eingezahlt hast?

Eine Bank ruft wegen der Höhe der Einzahlung im Nachhinein nicht mehr beim Kunden an. Das wird sofort geklärt.

Natürlich können auch fremde Rechnungen vom eigenen Konto bezahlt werden. Das wird immer wieder gemacht. 

Nach weiß ich jetzt nicht darf ein Einzelkonto nur aus ,,Eigenen Wirtschaftlichen Interesse" Benutzt werden.

Diese Klausel musst du auch bei der Kontoeröffnung bestätigen.

j12w52 
Fragesteller
 03.05.2016, 20:08

Ok, das macht dann Sinn. Danke.

Bei der Eröffnung des Girokontos wirst du wohl deiner Bank gegenüber vertraglich angegeben haben, dass du "im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung" handelst. Das wird der Mitarbeiter gemeint haben.

Banken sind auch gesetzlich verpflichtet, diese Angaben einzuholen. 

Nachzulesen ist das im §4 GWG. 

j12w52 
Fragesteller
 03.05.2016, 20:08

Ok, das macht dann Sinn. Danke.

j12w52 
Fragesteller
 03.05.2016, 21:12

Auch wenn ich die Rechnung meiner Bekannte beglichen habe, ist es theoretisch auch ""im eigenen wirtschaftlichen Interesse", denn ich bekomme auch Gegenleistung zurück, vielleicht nicht direkt davor oder danach und auch nicht in Form von Geld.

AalFred2  04.05.2016, 13:22
@j12w52

Stell dir vor, die Menschen, die Geld für Verbecher waschen, bekommen dafür auch eine Gegenleistung. Das ist nicht dein wirtschaftliches Interesse.

Da hat sich der Bankmitarbeiter aus meiner Sicht etwas "zu weit aus dem Fenster gelehnt". Bei höheren Beträgen - ab 10.000 Euro - wird die Frage nach der Herkunft des Geldes gestellt, aber Du darfst selbstverständlich Rechnungen einer Dritten Person über Dein Konto begleichen.