Darf man mit einer mündlichen Einzugsermächtigung Geld von einem anderem Konto abbuchen?

9 Antworten

Nein.

Bei der SEPA-Lastschrift gelten materiell-rechtlich die Vorschriften des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c ff. BGB) und formell die – als AGB anzusehenden – Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr. Zwischen den Kreditinstituten ist das Lastschriftabkommen[4] anzuwenden. Zudem hat im Juli 2010 der BGH die Rechtsprechung zur Einzugsermächtigung in der Insolvenz vereinheitlicht und einen Weg zur Weiterentwicklung der Einzugsermächtigungslastschrift in eine (vor)autorisierte Zahlung aufgezeigt.[5] Hierin hat der BGH bestätigt, dass das Einzugsermächtigungslastschriftverfahren von der Kreditwirtschaft seit Inkrafttreten des neuen Zahlungsdiensterechts rechtswirksam in den AGB dem SEPA-Basislastschriftverfahren nachgebildet werden kann (§ 675j Abs. 1, § 675x Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 BGB).

Weitere Info findest Du dort:

https://de.wikipedia.org/wiki/Lastschrift

Mündlich geht kraft Gesetz nicht.

cheerio

Ja, nur solange es keine Stornierung gibt, spielt das keine Rolle.

@Xipolis

Ist mir nur, das Lastschriftmandate auch mündlich erteilt werden können, nach gültigem Recht immer schriftlich und nur auf Widerruf. 

Machst Du das ohne und Dich will jemand ärgern, zeigt er Dich wegen Betrug an.

Aber nur zu....

Überlege doch mal logisch!!!

Dann könnte ja jeder vom fremden Konto Geld holen und behaupten, es läge eine mündliche Genehmigung vor!!!

Dafür gibt es halt die schriftliche Einzugsermächtigung oder eine entsprechende schriftliche vollmacht!

Der Beleg muss jedenfalls nicht vorgelegt werden.

Das wird schon daran scheitern, dass du dazu zunächst einmal eine entsprechende Lastschriftvereinbarung mit deiner Bank schließen musst. Außerdem brauchst du eine Gläubiger-Identifikationsnummer (wird auf Antrag von der Bundesbank zugeteilt).

Wenn diese beiden Voraussetzungen vorliegen, wäre doch eine Lastschrift möglich, denn der Beleg muss ja nicht vorgelegt werden.

jein... am Geldautomaten kannst eh alles machen, aber sollte er es später abstreiten hast du ein Problem.

schriftlich gilt solch ein vertrag eig nur

nein, du brauchst eine schriftliche Vollmacht um den direkten Kontozugriff zu haben. das nennt sich auch Einzugsermächtigung - auch die ist nur Schriftlich gültig

http://www.geschichte-spandau.de/pdfDateien/Einzugsermaechtigung.PDF

Wobei die der Bank jedenfalls nicht vorgelegt werden muss.

@Xipolis

aber selbstverfreilich muss die vorgelegt werden, das Ding kommt sogar in die Unterlagen