Darf man mit einem nicht angemeldeten Auto zum Tüv fahren und es dann anmelden?
Hallo Leute, darf man mit einem Auto, das noch nicht angemedet ist, zum Tüv fahren und wenn es den bestanden hat, zur Zulassungsstelle fahren um es dann anzumelden? Wie sind da die Regelungen?
Danke für Eure Rückmeldungen im Voraus... ;-)
6 Antworten
als mitarbeiter iner kfz-zulassungsbehörde: das darfst du nicht. es gibt zwei möglichkeiten: entweder du holst dir ein kurzzeitkennzeichen (12,80 euro) plus kosten für das kennzeichen und die versicherung. dazu brauchst du deinen ausweis sowie einen evb-code für ein kurzzeitkennzeichen. wenn das fahrzeug im zulassungsbezirk steht oder angrenzend, kannst du im rahmen der zulassung von deiner zulassungsbehörde eine bescheinigunge bekommen, dass du das fahrzeug auf dem weg zur zulassungsbehörde beim tüv vorführst.
dankeschön, aber ich glaube das mit dem Kurzzeitkwnnzeichen ist mir irgendwie zu teuer... gibt es vllt. günstigere Alternativen?
Du musst ERST zur Zulassungsstelle!
Das ist doch logisch, dass man nicht ohne Kennzeichen durch die Gegend fahren kann. Evtl. brauchst eine Tageszulassung - für Transporte des PKW. Aber da rufe besser die KFZ-Zulassungsstelle an - oder mailen und frage auch nach den entsprechenden Gebühren. Die sind i.d.R. sehr nett und beraten dich gut.
laut Gesetz hast du auch recht.... obwohl ich das auch nicht ganz glauben kann. Lies dir mal den Link von mir durch!
erstens die evb von der versicherung holen, mit entstempelten kennzeichen darfst du zum tüv (nicht woanders) fahren, danach zulassungsstelle, immer auf den kürzesten weg. lass dir den tüv-termin schriftlich geben für den fall dass du unterwegs von der polizei angehalten wirdst.
bist du dir sicher? Das Kennzeichen ist ja sogesehen dann gar nicht mehr "gültig" Achso, oh sehr guter Tipp! ;-)
erzähl was ich dir geschrieben habe bei der versicherung, sie werden es dir bestätigen. es geht nämlich weniger ob das auto zugelassen ist, sondern ob es versichert ist und unter den umständen ist es versichert.
So ein bißchen viel Text, aber ich denke es hilft dir weiter.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php
lg
Ich persönlich würde mit bei der Versicherung eine Deckungskarte holen und dann anschließend bei dem Strassenverkehrsamt "Rote Nummernschilder"
lg
danke ;-)
nein, das ist nicht gestattet
und wie macht man das dann?
Ja stimmt schon, habe nur gehört das man das so machen kann obwohl ich dem auch nicht so ganz glauben konnte... danke :)