Ohne Kennzeichen zu Tüv & Zulassungsstelle?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Um das Fahrzeug zuzulassen, musst du dich ja vorher mit einer Versicherung in Verbindung setzen und brauchst deren Deckungszusage. Frueher ging das mit der Doppelkarte, heute laeuft das etwas anders, - aber wesentlich ist, dass die Versicherung schon die Deckungszusage erteilt hat.
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Zur Zulassungsstelle koenntest du dann auf direktem Weg auch ohne Kennzeichen fahren, um das Auto zuzulassen. Dort muessten dann direkt die Kennzeichen drangeschraubt werden. Ohne gueltigen TUeV wirst du aber allenfalls ein Kurzzeitkennzeichen bekommen.
Zum TUeV darfst du ohne Kennzeichen NICHT fahren. Diese Ausnahmebestimmung bzgl fahren ohne Kennzeichen bezieht sich ganz allein auf die An- oder Abmeldung eines Fahrzeuges im eigenen oder benachbarten Anmeldebezirk.

KayTee84 
Fragesteller
 27.10.2011, 15:03

Okay danke, diese Antwort hilft mir sehr.

Franticek  27.10.2011, 15:09
@KayTee84

Vergiss nicht, bei der Fahrt zur Zulassungsstelle alle Papiere dabei zu haben. Gut ist es, wenn man einen Termin vereinbart hat oder eine Reservierung fuer ein bestimmtes Kennzeichen dabei hat. Das ist nur fuer den Fall einer Kontrolle, um den Polizisten besser aufzeigen zu koennen, dass man wirklich auf der Fahrt zur Zulassungsstelle ist. Die Fahrt muss dann aber auch direkt ohne Umwege oder Zwischenhalte stattfinden. Und wenn ein Polizist diese Bestimmung nicht kennt, dann soll er ueber Funk zurueckfragen.

KayTee84 
Fragesteller
 27.10.2011, 15:26
@Franticek

Klar Papiere ect wären dann alles dabei. Kennzeichen ist bereits reserviert . Hauptsächlich geht es mir nur jetzt noch um den Tüv. Werde am besten mal versuchen Leute von der Zulassungstelle oder Versicherung zu erreichen damit sie mir Informationen geben können.

Mensch, warum immer so kompliziert??? Ruf doch einfach die Zulassungsstelle an. Die wissen es genau und sind immer mit den neuesten Bestimmungen vertraut. Kostet nix und ist risikofrei.

Leute, bringt den Fragesteller nicht in Teufels Küche.

Mit diesen Mutmaßungen á la "meiner Meinung nach" oder "hat mir mal der Schwager der Mutter meines Freundes erzählt" kommt der Fragesteller nicht weiter, sondern handelt sich im dümmsten Fall richtig Ärger ein.

Fahrten ohne Kennzeichen sind grundsätzlich NICHT erlaubt!!!

Wenn das Fahrzeug nicht mal versichert sein sollte und Du im öffentlichen Straßenverkehr damit umher fährst, bekommst Du zumindest eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung!!

Außerdem hast Du dann eine Ordnungswidrigkeit begangen (TB-Nr. nach Bundeseinheitlichem Tatbestandskatalog: 810600):

"Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes amtliches Kennzeichen fehlte." (§ 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat)

Der Gesetzgeber sieht dafür ein Bußgeld i.H.v. 40,00 EUR und einen Punkt in Flensburg vor.

Das Kfz-Kennzeichen dient dem Zweck, ein Fahrzeug im Straßenverkehr einem Fahrzeughalter zuordnen zu können. Was meinst Du wohl, warum das Fahren ohne Kennzeichen demnach nicht gestattet ist ...?

§ 10 FZV sagt dazu folgendes:

"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Das heißt für Dich:

a) Du musst Dein Fahrzeug zumindest haftpflicht-versichern!

b) Du musst bei der Zulassungsbehörde ein Kennzeichen reserviert haben. Dieses musst Du Dir schon prägen lassen, oder Du übernimmst ein vorheriges Kennzeichen für Dein neues Fahrzeug und hast das Kennzeichen entsprechend reservieren lassen.

Wenn das erfüllt ist, darfst Du mit ungestempelten Kennzeichen den Weg zur Zulassungsbehörde antreten, allerdings auch nur auf dem kürzesten Weg und vor allem innerhalb des betreffenden Zulassungsbezirkes (Landkreis, kreisfreie Stadt) bzw. maximal bis in den direkt benachbarten.

Alle Unklarheiten beseitigt?

ChristianSN  28.10.2011, 15:40

Und nicht zu vergessen auch der Zulassungsverstoß:

TB-Nr.: 803600 (Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog)

"Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war." § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat

Der Gesetzgeber sieht hierfür ein Bußgeld i.H.v. 50,00 EUR und drei Punkte in Flensburg vor.

Nein, das kannst Du nicht.

Du musst ohne Auto zur Zulassungsstelle, dort die Kennzeichen abholen udn zu hause anbringen und dann darfst Du erst fahren.

maikel196  28.10.2011, 21:15

Aaahh ja und wie soll das funzen ? Ohne tüv ?

Junge junge

Hei.

Meiner Meinung nach darfst du das. Es ist nur so, schaffst du den Tüv? Wenn nicht, dann wirds kritisch. Erstens sollte alles am selben Tag stattfinden und zweitens darf die Fahrt zur Zulassungstelle nur "oneway" stattfinden, d.h. nur hin und angemeldet wieder weg. Sollten z.B. Papiere fehlen oder du hast den Geldbeutel vergessen, darfst du mit dem Auto nicht mehr von der Zulassungstelle wegfahren. Also ist es wohl besser, du holst dir Kurzzeitkennzeichen. Die sind gar nicht so teuer wenn man seine eigene Versicherung mitbringt. Außerdem hab ich auf die schnelle noch das hier gefunden:

http://forum.verkehrsanwaelte.de/thread73

Also dann, viel Erfolg und "Gute Fahrt!"

LG, Albi.