Darf man mit der Fahrerlaubnisklasse T unter 16 auch Trecker mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 fahren wenn man nur 40 fährt?
Moin Moin
Mein Fahrlehrer meinte mal, dass ich jeden Trecker fahren darf, auch welche die auf 50 km/h angemeldet sind solange ich nur 40 km/h fahre.
Stimmt das ? Ich glaube nicht, oder ?
Ich darf soweit ich weis nur Traktoren bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren...
Danke
6 Antworten
Unter 16? Dafür brauchst du eine Ausnahmegenehmigung.
Aber egal ob unter oder ab 16, NEIN, das stimmt nicht !!!
Für Fahrzeuge, die mehr als 40 km/h fahren können, musst du 18 Jahre alt sein.
In § 6 Absatz 2 der FeV steht zur Klasse T folgendes:
"Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse T geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; ..."
Demnach darf das Fahrzeug nicht schneller als 40 km/h fahren können.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html
Ich glaube eher, dass du deinen Fahrlehrer falsch verstanden hast, denn das wird er sicher wissen.
Viele Grüße
Michael
Das hat mir mein Fahrschullehrer damals auch gesagt...
Aber kann es sein, dass du die Führerscheinklasse ,,L“ meinst?
Bei der Klasse ,,T“ wären nämlich Traktoren bis 60 km/h eingeschlossen
Der Traktor müsste gedrosselt sein. Aber abgesehen davon: Unter 16 geht gar nichts;)
einfach nochmal nachfragen;)
Bei Klasse T geht über 40 km/h vor 18 Jahren nichts.
Gruß Michael
Da hast Du Deinen Fahrlehrer falsch verstanden, oder er hat Unsinn geredet.
Du weist richtig.
Unter 16 gilt der Fühterschein Klasse T nicht. Er ist erst ab 16 Rechtskräftig, falls man den Führerschrin aus irgend einem Grund schon vor dem 16. Lebensjahr ausgehändigt bekomen hat. Unter 18 darf man nur gedrosselte Traktoren bis 40 km/h fahren. Ist mehr im Fahrzeugschein eingetragen hat man am Steuer auf öffentlichen Straßen damit nix zu suchen.
Wenn der auf 50 angemeldet ist muss Du 18 sein