Darf man mit dem Auto schon losfahren, wenn die Ampel erst auf Gelb steht?

8 Antworten

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Nein, denn von Rot nach Grün zeigt die Ampel ja auch nicht Gelb, sondern Rot und Gelb, als Aufforderung sich für die Abfahrt nur vorzubereiten. Aber trotzdem leuchtet ja weiterhin Rot.

Habe ich noch nie gesehen. Wenn gelb leuchtet geht rot aus.

@mulano

In welchem Land lebst du denn?

Hier in D ist die Lichtfolge Rot - Rot+Gelb - Grün - Gelb - Rot... Schau noch mal genauer hin.

(In der DDR kam zwischen Grün und Gelb noch eine 5 Sekunden Grün+Gelb-Phase, und gleichzeitig ein durchgezogener oder enger unterbrochener Strich zwischen den Fahrbahnen. Hatte man den bei Grün/Gelb noch nicht erreicht, war es sicher, dass man vor der Ampel anhalten muss.)

@mulano

Von welchem Land sprichst du? In Deutschland ist die Abfolge bei einer Ampel: grün -> gelb -> rot -> rot-gelb -> grün

Okay, hast recht. Habe es mir gerade auf Youtube angeschaut.

Bei großzügiger Auslegung des Farbenspiels von Verkehrsampeln könnte man "gelb" eventuell als "gelbgrün" auslegen.....es wird auf Deine Argumentation und die Flexibilität des Polizisten ankommen, der Dich deswegen am Schlafittchen hat.

Darf man mit dem Auto schon losfahren, wenn die Ampel erst auf Gelb steht?

Nein.

wenn die Ampel auf rot schaltet darf man bei gelb schließlich auch noch durchfahren.

Nein, darf man (eigentlich) auch nicht!

In der StVO steht in §37 ganz klar:

Gelb ordnet an: „ Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

- das gilt "in beide Richtungen", also sowohl beim Wechsel von Grün nach Rot als auch umgekehrt.

Einzige "Ausnahme" (die fälschlicherweise vielfach als "durchfahren erlaubt" interpretiert wird):

Wenn es beim Wechsel von Grün auf Gelb nicht mehr gefahrlos möglich ist, vor der Ampel anzuhalten, ist es zwar immer noch nicht erlaubt, durchzufahren, wird aber toleriert bzw. nicht geahndet.

Wer bei Gelb durchfährt, obwohl Anhalten noch problem- und gefahrlos möglich gewesen wäre, kann dafür auch schon ein Bußgeld von 10,- kassieren.

Für zu frühes Losfahren ("Missachtung des Rotlichts in Verbindung mit dem Gelblicht"), wonach Du eigentliche gefragt hast, werden sogar 15,- Bußgeld fällig.

Kann man wenn man bei Gelb losfahrt (beim Wechsel auf Grün) den Führerschein entzogen bekommen?

@mulano

Das Bußgeld beträgt, wie schon geschrieben, "schlappe" 15,- - ich denke, die Frage kannst Du Dir selber beantworten ... ;-)

Vielleicht ist dir schon einmal aufgefallen, dass zwischen Rot und Grün nicht nur Gelb leuchtet, sondern gleichzeitig auch noch weiterhin Rot. Das bedeutet ganz simpel: nein, du darfst nicht fahren. Sonst hätte man sich diese Besonderheit nicht ausgedacht.

Ja
Aber du kannst Pech haben wenn einer auf der Querstraße über rot fährt

Dann kann man nur hoffen das das ein schwerer LKW ist der IHN platt fährt weil bei Gelb losgerast ist da kann man kein Mitleid haben .

Nur für den LKW Fahrer der den Mist hat durch solche Raser .

Eben drum