Darf man mit dem Auto leute verfolgen?

16 Antworten

Just for fun:

Aus "The Long Dark Teatime Of The Soul", von Douglas Adams:

*"... A few turnings later and I was thoroughly lost. There is a school of thought which says that you should consult a map on these occasions, but to such people I merely say, 'Ha! What if you have no map to consult? What if you have a map but it's of the Dordogne?' My own strategy is to find a car, or the nearest equivalent, which looks as if it knows where it is going and follow it. I rarely end up where I was intending to go, but often I end up somewhere that I needed to be. So what do you say to that?"

"Piffle." *

Zu deutsch zusammengefasst:

Wenn man sich verfahren hat und keine Karte hat, sucht man sich irgend ein Auto oder vergleichbares aus das den Anschein erweckt als wüsste der Fahrer genau wo er hin will und folgt diesem. Zwar endet man dabei selten da wo man hin will, aber sehr oft landetman genau da wo man sein müsste.

Na, jetzt hat aber jemand die Hosen voll ?!:) Ja, es ist in der Tat so, dass Du Dich mit solchen Aktionen strafbar machen kannst, also lass es zukünftig sein und geh woanders baggern!

wie bist du denn drauf ??? naja wenn du denen zu nah kommst oder schon hausnr.notierst und sie schon fast stalkst dann klar....bekommst eine schöne anzeige

Einer Person im öffentlichen Raum einfach einmal nachzufahren dürfte wohl kaum verboten oder gar strafbar sein. Beachten sollte man aber den so genannten "Stalkingparagraphen":

§ 238 StGB - Nachstellung

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich

  1. seine räumliche Nähe aufsucht,
  2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
  3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
  4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
  5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

solange es nicht in permanentes stalken ausartet und du jemadnem einfach nur mal nachfährst....wer will denn wissen dass du nicht die gleiche strecke fahren willst?