darf man mit 16 betrunken sein?

7 Antworten

1.5 promille. Ich war vollkommen normal und habe gegen nichts verstoßen.

Wenn Du mit 1,5 Promille nicht nur noch apathisch in der Ecke liegst, ist von einer gewissen Alkoholgewöhnung auszugehen. Das Jugendschutzgesetz verbietet nicht den Konsum von Alkohol, sondern die Abgabe und die Gestattung des Verzehrs. Das heißt, wenn überhaupt, dann hat sich jemand anderes strafbar gemacht.

Das Jugendamt ist aber dennoch besorgt, da Dein Wohlergehen in Gefahr ist, wenn Du in den Alkoholismus abdriftest.

Nein es gibt in Deutschland kein Gesetz dass sagt dass du Unter 18 nicht betrunken sein darfst.

Du darfst nur unter 18 keine Spirituosen kaufen oder in der Öffentlichkeit trinken.

Ab 16 darfst du Bier und Wein kaufen und in der Öffentlichkeit trinken, ab 14 im Beisein der Eltern Bier und Wein trinken.

Jedoch kann bei häufigerer Betrunkenheit das Jugendamt eine Gefährdung für dein Wohl vermuten.

Mir ist kein Gesetz bekannt die eine Grenze besagt ausser halt das mit Fahrzeugen. Da du aber keine harten Sachen trinken darfst und ein solcher Promile stand schwer mit Bier und Wein zu erreichen ist glauben sie dir vieleciht nicht .

Havege  11.09.2013, 11:15

Mit Wein und Bier ist das sogar sehr einfach zu erreichen.

Ausgehend von einem Gewicht von 60kg reichen 750ml Wein in 2 Stunden für diesen Promillewert.

Bei Bier ca 1,5l (also 3 große Flaschen oder 5 kleine)

  1. Früher waren die Jugendlichen mit 16 genauso.

  2. Habe ich noch nie was von einer Promillegrenze für unter 18 Jährige gehört. Kannst ja auch mit Bier 1,5 Promille bekommen haben.

  3. Wie spät wurdest du denn aufgegabelt? Weil nach 24 Uhr hast du in der öffentlichkeit nichts verloren. Ich denke dies ist ehr der grund! ;)

RobertLiebling  11.09.2013, 14:48

Weil nach 24 Uhr hast du in der öffentlichkeit nichts verloren.

Steht wo?

Das gilt nur für "jugendgefährdende Orte".

Kannst ja auch mit Bier 1,5 Promille bekommen haben.

Dafür muss man schon ein paar Liter trinken...

SuMofahrer  11.09.2013, 16:31
@RobertLiebling

Glaub mir: Auch mit Bier kann man sich richtig volllaufen lassen !!

Havege  11.09.2013, 16:39
@RobertLiebling

Dafür muss man schon ein paar Liter trinken...

Es reichen bei Jemandem der 60kg wiegt in 2 Stunden ein Konsum von 1,5 Liter Bier.

Das sind 5 Bierflaschen, oder 3 große Bierflaschen. Das ist nicht viel, und schon gar keine "paar Liter"

Havege  11.09.2013, 16:45
@Havege

Oder halt 3 Bierdosen.

Havege  12.09.2013, 09:37

Wie spät wurdest du denn aufgegabelt? Weil nach 24 Uhr hast du in der öffentlichkeit nichts verloren. Ich denke dies ist ehr der grund! ;)

Es gibt kein Gesetz wann man Zuhause zu sein hat. Nichtmal bei 5 Jährigen.

Du wirst nicht bestraft, wenn Du besoffen bist als Minderjähriger.

Der, der zugelassen hat, dass Du besoffen wirst, indem er Dich mit Stoff versorgt hat, der kann sich warm anziehen, wenn sie ihn herausfinden.

Nicht Du musst Dich ans Jugendschutzgesetz halten sondern die Leutchen um Dich herum bezüglich Dir. Also der nette Supermarktleiter, der Billigfusel an Kinderlein vertickt, der Kioskbetreiber, der Tabakwaren dazu dealt und unschuldig lächelnde Kinder mit Sargnägeln anfixt, der nette Schankwirt auch, der Dich unter den Zapfhahn legt und aufdreht, alle diese lieben Leute haben sich daran zu halten. Du nicht.

Du bekommst also nichts mehr daraus, wirst nicht bestraft.

Das mit dem Jugendamt ist auch normal, die liebe Polizei schreibt ein kleines Briefchen, man möge doch mal bei Gelegenheit nachschauen, warum ein Knabe mit lockigem Haar in der Nacht stockevollgesoffen in der Gegend herumtorkelt, die müssen sich von Amts wegen Sorgen machen und mal schauen dann mit einem Tätigkeitsdrang von total lustlos über leidlich engagiert bis hin zu hektisch nervös, ob das eine Ausnahme war (wie halt mal vorkommt in Deinem Alter) oder jedoch der Normalzustand bei Dir ist und floglich total Verwahrlosung droht.

Ansonsten, das mit der Moralpredigt und den 1,5 o% haben Andere hier schon gemacht, verzichte ich also drauf.

Havege  11.09.2013, 18:13

Der, der zugelassen hat, dass Du besoffen wirst, indem er Dich mit Stoff versorgt hat, der kann sich warm anziehen, wenn sie ihn herausfinden.

Solange er ihnen nur Bier oder Wein gegeben hat, ist das für den ja auch kein Problem.

Ratirat  12.09.2013, 07:24
@Havege

Und wenn er dies außerhalb von "Verkaufsstellen, Gaststätten und sonst in der Öffentlichkeit" getan hat, auch nicht.

fastlink  12.09.2013, 12:01
@Ratirat

Ihr habt natürlich recht und ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass ich nicht in epischer Breite und vollständig auf alle Eventualitäten eingangen sein mag. Rechtliche Abhandlungen sind allenthalben stinkelangweilig und viel zu langatmig, ich habe das etwas abgekürzt und mich auf das Wesentliche beschränkt und mich stattdessen bemüht, dies etwas blumiger und unterhalsamer auszudrücken.

Havege  12.09.2013, 19:32
@fastlink

Nein du hast einfach einen wichtigen Aspekt weg gelassen. Das muss keine epische breite sein. Aber das war so einfach falsch.